Als Netzbetreiber arbeiten wir an Plänen, unser Gasnetz schrittweise auf Wasserstoff umzustellen. Auch in Zukunft können wir über die vorhandene Infrastruktur zuverlässig Energie verteilen. Allerdings gibt es derzeit noch einige unbekannte Faktoren, etwa in Bezug auf Preis, Verfügbarkeit sowie Erzeugungs- und Importkapazitäten des Wasserstoffs. Zudem ist der rechtliche und finanzielle Rahmen noch auszugestalten.
Erdgas und Wasserstoff haben unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Deshalb wurde untersucht, ob unser Gasnetz mit all seinen Bestandteilen wasserstofftauglich ist. Umfangreiche Analysen haben ergeben, dass unsere Rohrleitungen zum Großteil schon „H₂-ready“ sind. Jedoch müssen beispielsweise Zähler, Filter und Beschaffenheitsmessungen angepasst werden.
Bis 2032 soll in Deutschland das Wasserstoff-Kernnetz entstehen. Ist es errichtet, kann die nachgelagerte Infrastruktur – also unser Gasverteilnetz – schrittweise auf Wasserstoff umgestellt werden.
Mit dem aktuellen Kenntnisstand planen wir die Umstellung in unserem Netzgebiet bis Ende 2044. Dafür wurde unser Netzgebiet in mehrere Umstellzonen aufgeteilt. Verschiedene Aspekte wie der Aufbau des Gasnetzes, die Abstimmung mit vorgelagerten Netzbetreibern sowie rechtliche Rahmenbedingungen flossen ein.
Die nach aktuellem Kenntnisstand geplanten Umstellzonen sehen Sie in der Karte:
Wir planen, jährlich die Kunden einer Umstellzone außerhalb der Heizsaison umzustellen.
Mit Veröffentlichung der Umstellzonen geben wir den Kommunen in unserem Netzgebiet sowie den Kundinnen und Kunden eine erste Orientierung. Um auf den neuen Energieträger umstellen zu können, sind die Gasverbrauchs- bzw. Heizgeräte zu tauschen. Nur 100 % wasserstofftaugliche Geräte können eingesetzt werden.
Die Kommunale Wärmeplanung schafft eine strategische Grundlage für Kommunen, um bis 2045 Klimaneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen. Der gesetzliche Rahmen ist im Wärmeplanungsgesetz und im Gebäudeenergiegesetz definiert. Die Einteilung eines Gebietes als Wasserstoffnetzgebiet im Wärmeplan ist dabei eine wichtige Voraussetzung, um das örtliche Gasverteilnetz von Erdgas auf Wasserstoff umstellen zu können.
Nach heutigem Kenntnisstand werden in den Gebieten, in denen keine Umstellung auf Wasserstoff erfolgt, die Gasnetze spätestens 2045 stillgelegt.
In Zukunft wird das Gasnetz auf die Verteilung von Wasserstoff umgestellt. Was bedeutet diese Umstellung für Ihre Gasverbrauchsgeräte, wie zum Beispiel Gasheizungen oder Gasherde?
Zukünftig sollen Gasverbrauchsgeräte mit erneuerbaren Gasen betrieben werden – vor allem mit Wasserstoff, aber auch mit Biomethan, synthetischem Methan oder anderen Wasserstoffderivaten. Bestehende Erdgasgeräte müssen für den Betrieb mit Wasserstoff entweder umgerüstet oder durch geeignete Neugeräte ersetzt werden. Für die Nutzung anderer erneuerbarer Gase ist in der Regel keine Anpassung erforderlich.
Je nach Gebäudesituation kann auch ein Wechsel auf andere Energieformen sinnvoll sein – etwa auf elektrische Heizsysteme oder den Anschluss an eine Fernwärmeversorgung.
Wasserstoff unterscheidet sich in seinen physikalischen und brenntechnischen Eigenschaften deutlich von Erdgas. Daher sind die herkömmliche Gasverbrauchsgeräte wie Gasheizungen oder Gasherde nicht ohne Weiteres für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet. Nur Gasgeräte, die 100-%-H2-ready sind, können entsprechend umgerüstet werden. Ob dies auf Ihr Gasgerät zutrifft, sollte im Vorfeld durch einen Fachbetrieb oder eine zugelassene Prüfinstitution geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Heizungsinstallateur.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung prüft die planungsverantwortliche Stelle, meist die Kommune, welche Arten der Wärmeversorgung sich in bestimmten Gebieten künftig besonders gut eignen. Diese Erkenntnisse werden im Wärmeplan festgehalten. Der Wärmeplan beschreibt, wie die Wärmeversorgung in der Kommune im sogenannten „Zieljahr“ ausgestaltet sein soll, also in dem Jahr, bis zu dem die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen ist.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung kann die Kommune auch eine Entscheidung über die Ausweisung eines Gebiets als Wasserstoffnetzausbaugebiet treffen. Damit ist aber keine Pflicht verbunden, Wasserstoff in diesem Gebiet tatsächlich zu nutzen oder eine hierfür erforderliche Wasserstoffversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben.
So kann Wasserstoff – je nach Gegebenheiten vor Ort – ein Baustein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wärmeversorgung sein.
Das GEG soll dazu beitragen, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für neu eingebaute Heizungsanlagen die Anforderung, dass mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen. Um die Vorgaben zu erreichen, werden fossile Energieträger sukzessive abgelöst.
Wasserstoff kann auf verschiedene Weisen hergestellt werden. Je nach Verfahren und eingesetzten Rohstoffen unterscheidet man zwischen unterschiedlichen "Farben" des Wasserstoffs.
Die wichtigsten Herstellungsverfahren sind:
- Grüner Wasserstoff: Bei der Elektrolyse wird Wasser mithilfe von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Wird dafür Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Wind- oder Solarenergie) verwendet, spricht man von „grünem“ Wasserstoff. Bei diesem Verfahren entstehen keine CO₂-Emissionen.
- Grauer und blauer Wasserstoff: Beide Varianten entstehen durch die Reformierung von Erdgas mit Hilfe von Wasserdampf. Wird das entstehende CO₂ direkt in die Atmosphäre abgegeben spricht man von grauem Wasserstoff. Wird das CO₂ mithilfe der CCS-Technologie (Carbon-Capture-and-Storage-Technologie) abgeschieden und unterirdisch gespeichert handelt es sich blauen Wasserstoff.
- Türkiser Wasserstoff: Hierbei wird Erdgas durch Pyrolyse oder Plasmalyse unter Luftabschluss und Wärmezufuhr bzw. Ionisation in Wasserstoff und festen Kohlenstoff aufgespalten. Der Kohlenstoff kann gelagert oder weiterverwendet werden.
In Zukunft kann Wasserstoff sowohl regional erzeugt, als auch nach Deutschland importiert werden – etwa per Schiff (verflüssigt oder chemisch gebunden) oder über Pipelines. Da Deutschland ein energieintensives Industrieland ist, wird es auch in Zukunft auf Energieimporte angewiesen sein – Wasserstoff wird dabei eine zentrale Rolle spielen.
Wasserstoff wird zukünftig über neugebaute oder umgestellte Fernleitungsnetze transportiert. Anschließend erfolgt die Verteilung über umgestellte Ortsnetze bis hin zum Endverbraucher. Wasserstoffkunden im Ortsnetz erhalten den Wasserstoff über ihren bestehenden Gasanschluss – dieser bleibt unverändert.
So gelangt Wasserstoff künftig sicher und zuverlässig direkt zu Ihnen nach Hause oder in Ihr Unternehmen – ohne großen baulichen Aufwand auf Ihrer Seite.
Wir arbeiten intensiv an der zeitlichen Abfolge der Umstellung. Diese hängt von mehreren, aktuell sehr dynamischen Faktoren ab, weshalb wir derzeit noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen können. Zu diesen Faktoren zählen:
- der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und international,
- die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanungen in unserem Netzgebiet sowie
- die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald ein konkreter Umstellungsplan für unser Netzgebiet feststeht.
Auch in einer klimaneutralen Zukunft werden Gase, insbesondere erneuerbare Gase wie Wasserstoff, eine wichtige Rolle spielen. Sie sind vor allem in Bereichen unverzichtbar, die nicht oder nur schwer elektrifizierbar sind. Dazu zählen Industrie- und Gewerbezweige wie die Stahl- und Chemieindustrie sowie der Flug-, Schiffs- und Schwerlastverkehr. Auch Kraftwerke benötigen zur Strom- und Wärmeversorgung weiterhin Gase.
Zudem kann überschüssiger Strom aus Wind- und Solaranlagen zur Erzeugung von Wasserstoff genutzt werden. Dieser Wasserstoff lässt sich speichern und bei Bedarf wieder in elektrische Energie oder Wärme umwandeln – eine wichtige Ergänzung zur wetterabhängigen Stromerzeugung.
Wasserstoff ist bei sachgemäßem Umgang ein sicherer Energieträger. Bereits heute werden weltweit Millionen Tonnen Wasserstoff jährlich sicher produziert, transportiert und genutzt. Für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen geeignete Materialien und Anlagen, strenge technische Sicherheitsstandards und abgestimmte Betriebskonzepte sowie verpflichtende Unterweisungen und Schulungen des Fachpersonals.
Mit dem schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien ist zu erwarten, dass auch die Nachfrage nach Gas – insbesondere nach fossilem Erdgas – zurückgeht. Für diesen Wandel gibt es gesetzliche Vorgaben auf EU-Ebene, die derzeit in nationales Recht umgesetzt werden.
Gasnetzbetreiber erhalten künftig die Möglichkeit, Teile ihrer Gasnetze mit entsprechender Vorlaufzeit und Ankündigung auf Wasserstoff umzustellen oder, falls kein Bedarf besteht, stillzulegen. Hierfür müssen die Netzbetreiber Pläne vorlegen, in denen sie die betreffenden Teilnetze anhand plausibler Daten ausweisen. Auf dieser Grundlage können weitere Schritte zur Transformation der Gasverteilnetze eingeleitet werden.
Alle Änderungen erfolgen vorausschauend und mit transparenter Kommunikation. Betroffene werden frühzeitig über mögliche Auswirkungen informiert.
Ja, Biomethan kann genauso wie Erdgas genutzt werden. Biomethan ist aufbereitetes Biogas, das in seiner Zusammensetzung Erdgas sehr ähnlich ist. Deshalb lässt es sich problemlos in bestehenden Gasverbrauchsgeräten ohne technische Anpassungen verwenden.
„Roh“-Biogas entsteht bei der Vergärung von Biomasse in Biogasanlagen und kann ohne Aufbereitung nicht in Gasverbrauchsgeräten eingesetzt werden. Eine Ausnahme ist die Strom- und Wärmeerzeugung in speziell dafür ausgelegte Blockheizkraftwerken (BHKW).
Derzeit deckt Biomethan nur einen kleinen Teil des Gasverbrauchs in Deutschland ab. Im Jahr 2023 waren es 10,6 TWh bei einem Gesamtgasverbrauch von über 800 TWh. Laut einer Metastudie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) liegt das Biomethanpotenzial für das Jahr 2030 bei rund 30 TWh. Das nachhaltig nutzbare Potenzial von Biomethan ist begrenzt, weshalb es auch in Zukunft nur einen kleinen Teil des Gasbedarfes decken kann.
In einem bestehenden Erdgasnetz kann Biomethan ohne weitere technische Anpassungen der Gasanwendungen und der Gasinfrastruktur genutzt werden. Die EU plant daher eine Ausweitung der Biomethanproduktion.
Langfristig könnte Biomethan auch in sogenannten „Methan-Inselnetzen“ genutzt werden. Hierbei handelt es sich um lokale, unabhängige Versorgungsnetze, in denen vor Ort erzeugtes Biomethan gespeichert und verteilt wird – ganz ohne Anschluss an ein überregionales Gasnetz. Auch eine Kombination mit synthetischem Methan wäre denkbar.
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