Gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetz beinhalten folgende Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung die Technischen Anschlussbedingungen und Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen für das Netzgebiet der SachsenNetze. Die aktuelle Übersicht zu den geltenden Technischen Anschlussbedingungen und Technischen Mindestanforderungen finden Sie in nachfolgender Übersicht.
Die grundlegenden Anforderungen zu Errichtung und Betrieb von Energieanlagen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind in § 49 Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
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Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH