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Startseite Erzeugung Stromerzeugungsanlagen Anlagen bis 800 W
Anlagen bis 800 W

Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung

Anschluss

Es gilt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für Steckersolargeräte (sogenannte Balkonkraftwerke) mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 W und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage. Es ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

Registrierung

Registrieren Sie das Steckersolargerät ausschließlich im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. 

Stromerzeugungsanlage auf marktstammdatenregister.de registrieren

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Adresse des Anlagenbetreibers (Mieter)
  • Adresse des Anlagenstandortes
  • Leistung der Module und des Wechselrichters
  • Datum der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes
  • Zählernummer als Identifikationsnummer des Netzbetreibers

Ist die Registrierung abgeschlossen, werden wir als zuständiger Netzbetreiber automatisch über Ihr Steckersolargerät und den gegebenenfalls zugehörigen Speicher informiert. Werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Registrierungsverfahren nicht erfüllt, informieren wir Sie, was zu tun ist.

Zählerwechsel

Als zuständiger Messstellenbetreiber bauen wir für Sie kostenfrei eine moderne Messeinrichtung ein, wenn bisher kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Dazu erhalten Sie später Post von uns.

Hinweis: Sprechen Sie vor dem Anschluss an der Steckdose mit einem Elektrofachbetrieb. Dieser informiert Sie über die technischen Vorgaben, prüft den Zählerplatz und entscheidet, ob eine spezielle Energiesteckdose eingebaut werden muss.

Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 Voltampere (VA) Anschluss

Als Kleinsterzeugungsanlagen gelten unter anderem Stromerzeugungsanlagen mit anderen Energieträgern als Solarenergie sowie Stromspeicher, die hinter einem Wechselrichter mit einer Leistung von bis zu 800 VA betrieben werden. Anders als bei Steckersolargeräten sind diese Anlagen anmeldepflichtig beim Netzbetreiber, jedoch im vereinfachten Verfahren.

Anmeldung und Inbetriebsetzung

Melden Sie melden als Anlagenbetreiber die Kleinsterzeugungsanlage an und geben gleichzeitig die Inbetriebsetzungserklärung ab. Nutzen Sie das hierfür bereitgestellte Formular und registrieren Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Checkliste für die Anmeldung und Inbetriebsetzungserklärung von Kleinsterzeugungsanlagen [PDF, 48.79 kB] Anmeldung und Inbetriebsetzungserklärung für Kleinsterzeugungsanlagen [PDF, 52.39 kB] Stromerzeugungsanlage auf marktstammdatenregister.de registrieren
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