Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung
Es gilt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für Steckersolargeräte (sogenannte Balkonkraftwerke) mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 W und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage.
Registrieren Sie das Steckersolargerät ausschließlich im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name und Adresse des Anlagenbetreibers (Mieter)
- Adresse des Anlagenstandortes
- Leistung der Module und des Wechselrichters
- Datum der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes
- Zählernummer als Identifikationsnummer des Netzbetreibers
Ist die Registrierung abgeschlossen, werden wir als zuständiger Netzbetreiber automatisch über Ihr Steckersolargerät und den gegebenenfalls zugehörigen Speicher informiert. Werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Registrierungsverfahren nicht erfüllt, informieren wir Sie, was zu tun ist.
Als zuständiger Messstellenbetreiber bauen wir für Sie kostenfrei eine moderne Messeinrichtung ein, wenn bisher kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Dazu erhalten Sie später Post von uns.
Hinweis: Sprechen Sie vor dem Anschluss des Steckersolargerätes mit einem Elektrofachbetrieb. Dieser informiert Sie über die technischen Vorgaben, prüft den Zählerplatz und entscheidet, ob eine spezielle Energiesteckdose eingebaut werden muss.
Für Ihre Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Service-Telefon
0800 0320010 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
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Fernwärme*: 0351 50178884
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Fragen zum Netzanschluss
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