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Lastprofile und Hochlastzeitfenster

Für die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV gelten in Abhängigkeit von der Spannungsebene die nachfolgenden Hochlastzeitfenster.

SachsenNetze GmbH (Dresden): Hochlastzeitfenster 2025 [PDF, 17.89 kB] SachsenNetze GmbH (Dresden): Hochlastzeitfenster 2024 [PDF, 27.30 kB] SachsenNetze HS.HD GmbH (Ostsachsen): Hochlastzeitfenster 2025 [PDF, 18.16 kB] SachsenNetze HS.HD GmbH (Ostsachsen): Hochlastzeitfenster 2024 [PDF, 27.59 kB]

Für SachsenNetze GmbH und SachsenNetze HS.HD GmbH geltende Tarifschaltzeiten:

Tarifschaltzeiten [PDF, 137.19 kB]
Erklärung von Lieferanten zur Anwendung eines Schwachlasttarifs

Mit Urteil vom 20.06.2017, Az. EnZR 32/16 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig höchstinstanzlich geklärt, wann ein Stromtarif als sogenannter Schwachlasttarif im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) gilt. Dabei hat der BGH das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Urteil vom 10.06.2016, Az. 13 U 21/16 (Kart)) bestätigt und entschieden, dass sich ein Schwachlasttarif i. S. d. KAV dadurch auszeichnet, dass er auch ohne die rechnerische Einbeziehung der (verringerten) Konzessionsabgabe (KA) einen geringeren Arbeitspreis als für Lieferungen in den übrigen Zeiträumen vorsehen muss.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir gegenüber unserem Konzessionsgeber verpflichtet sind, die nach der KAV höchstzulässige KA abzuführen. Sollte die KA fälschlicherweise mit einem zu niedrigen Wert angesetzt werden, würden wir uns ersatzpflichtig machen.

Sofern Sie der Auffassung sind, dass auf Lieferungen Ihres Unternehmens an Kunden in unserem Netzgebiet niedrigere Konzessionsabgaben z. B. aufgrund von Lieferungen zu lastschwachen Zeiten entfallen, bitten wir Sie, uns das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür gem. § 7 Abs. 9 Satz 3 des Netznutzungsvertrages (Mustervertrag gemäß Festlegung BK6-17-168 der Bundesnetzagentur) nachzuweisen bzw. verbindlich zu bestätigen. Hierfür stellen wir Ihnen das beiliegende Formular zur Verfügung.

Sollte uns kein entsprechender Nachweis Ihrerseits vorliegen, werden wir ab sofort bei den betroffenen Lieferstellen die hohe KA entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 1 b) Konzessionsabgabenverordnung berechnen. Eine rückwirkende Korrektur der Netznutzungsrechnung für vergangene, noch nicht verjährte Zeiträume behalten wir uns vor.

SachsenNetze GmbH: Erklärung zur Anwendung von Schwachlasttarifen [PDF, 419.53 kB] SachsenNetze HS.HD GmbH: Erklärung zur Anwendung von Schwachlasttarifen [PDF, 420.74 kB]

Die aktuellen Profildefinitionen, normierten Profile und Profilscharen werden gemäß MaBiS per EDIFACT-Datenaustausch den betreffenden Marktpartnern bereitgestellt.

Für Anfragen im Zusammenhang mit dem Lastprofilverfahren und Lastprofilen wenden Sie sich bitte an: Netzwirtschaft@SachsenEnergie.de

Weitere Informationen Netzentgelte Bedingungen und Verträge Netzverluste Messstellenbetrieb Grundversorger
Ein Unternehmen der SachsenEnergie
SachsenNetze GmbH - SachsenNetze HS.HD GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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