Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen erhalten Sie die Vereinbarung zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens für die Einspeisung von Biogas.
Auf Basis des § 33 Abs. 6 und 7 der GasNZV wird nach Prüfung ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und SachsenNetze abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung für die Errichtung des Netzanschlusses.
SachsenNetze nimmt das in der Anlage des Anschlussnehmers erzeugte und auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, derzeit nach Maßgabe der GasNZV, bis zu dem max. vereinbarten stündlichen Volumenstrom in ihr Gasnetz auf.
Für die mit der Biogaseinspeisung verbundenen vermiedenen Netzkosten vergütet SachsenNetze dem Einspeiser ein pauschales Entgelt nach § 20a GasNEV.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH