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Häufig gestellte Fragen Fragen zum Netzanschluss Fragen zum Zugang in das Netzanschlussportal Fragen zum Bearbeiten und Versenden von Anmeldungen im Netzanschlussportal Fragen zur Bearbeitungszeit Fragen zur Elektromobilität Fragen zu Anmeldung und Anschluss von Photovoltaik-Anlagen Fragen zu Zählertausch und Einspeisevergütung Fragen zum Netzanschluss Für die Planung eines Neubaus wird eine Kostenübersicht für die Netzanschlüsse benötigt, wie erhält man diese?

Grundsätzlich werden die Kosten für einen Netzanschluss auf Basis der Preisblätter ermittelt.

Für eine schriftliche Auskunft sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bedarfswerte des Neubaus
  • Lageplan mit eingezeichnetem Standort
  • Lageplan mit geplantem Hausanschlussraum
Was beinhaltet der Grundbetrag der Anschlusspauschale für die Herstellung/Veränderung eines Netzanschlusses?

Der Grundbetrag beinhaltet die gesamten Material- und Montagekosten für die Herstellung/Veränderung eines Netzanschlusses. Weiterhin enthalten sind die Genehmigungen der Kommune und der anderen Medienträger, die Inbetriebsetzung bis zur Eigentumsgrenze, die Bestandsdokumentation und die Leistungen zur Planung/Bauüberwachung.

Welche Tiefbauleistungen kann der Anschlussnehmer selbst erbringen?

Im eigenen Grundstück kann der Anschlussnehmer den Tiefbau selbst beauftragen. Die Absprachen werden bei der Begehung vor Ort getroffen und bei der Kostenermittlung berücksichtigt.

Gilt die Anschlusspauschale für alle Netzanschlüsse?

Für Netzanschlüsse, die nach Art, Dimensionierung oder Lage vom üblichen Netzanschluss abweichen, werden die Anschlusskosten kalkuliert. Dazu gehört z. B. der Netzanschluss von Gewerbetreibenden, die eine Netzanschlussleistung Strom von über 100 kW haben oder eine erhöhte Versorgungssicherheit benötigen.

Wer beauftragt die Herstellung des Anschlusses?

Die Herstellung/Veränderung von der Netzleitung bis zur Eigentumsgrenze beauftragen wir nach Vertragsabschluss. Ab der Eigentumsgrenze beauftragt der Anschlussnehmer sein Installationsunternehmen mit den Arbeiten.

Wofür wird ein Baukostenzuschuss erhoben?

Der Netzbetreiber kann vom Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienten Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt.

Fragen zum Zugang in das Netzanschlussportal Wie registriere ich mich im Netzanschlussportal?

Öffnen Sie das Netzanschlussportal auf Ihrem Endgerät. Geben Sie für die Registrierung Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse an. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise und bestätigen deren Kenntnisnahme im Kontrollkästchen. Legen Sie Ihr Passwort fest. Beachten Sie bitte, dass Ihr Passwort:

  • aus mindestens 8 Zeichen bestehen muss
  • mindestens einen Großbuchstaben enthalten muss
  • mindestens einen Kleinbuchstaben enthalten muss
  • mindestens eine Zahl enthalten muss
  • weder mit Ausrufezeichen (!) noch mit Fragezeichen (?) beginnen darf.

Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Authentifizierungscode. Geben Sie diesen ein. Damit sind Sie als Nutzer im Netzanschlussportal mit Ihrer E-Mail-Adresse verifiziert und können das Portal nutzen.

Was kann ich machen, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?

Ihr Benutzername ist die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung hinterlegt haben.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sollten Sie Ihr Kennwort nicht mehr wissen, klicken Sie bitte im Netzanschlussportal  auf „Passwort vergessen“. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Ich bin schon registriert: Ich habe Probleme bei der Anmeldung. Was kann ich tun?

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Gründe, warum Sie sich nicht einloggen können:

  • Der eingegebene Benutzername / die eingegebene E-Mail-Adresse ist nicht korrekt: Bitte geben Sie diesen erneut ein und achten bitte auf die korrekte Schreibweise.
  • Das Passwort wurde nicht richtig eingegeben: Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wählen Sie die Option „Passwort vergessen“.
  • Der Benutzername / die E-Mail-Adresse ist nicht im Netzanschlussportal hinterlegt: Als Privatkunde müssen Sie sich zuerst registrieren. Sind Sie Installateur, dann kontaktieren Sie bitte die Installateurbetreuung .
  • Das Benutzerkonto wurde gesperrt, weil die Gültigkeit der Eintragung des Installateurs im Installateurverzeichnis erloschen ist: Bitte kontaktieren Sie die Installateurbetreuung .

Sind die vorgenannten Gründe nichtzutreffend, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Netzkundenservice gern zur Verfügung. Hierfür nutzen Sie bitte unsere Service-Telefonnummer der SachsenNetze 0800 0320010. Halten Sie dafür Ihre Vorgangsnummer und wenn vorhanden Ihre Installateursnummer bereit. Die Rufnummer ist Mo. – Fr. 07:00 – 19:00 Uhr, sowie Sa. 8:00 – 12:00 Uhr geschaltet.

Kann ich das Netzanschlussportal auch als Installateur mit Unternehmenssitz außerhalb des Netzgebietes der SachsenNetze nutzen?

Ja. Wenn Sie eine Anmeldung für ein Anschlussobjekt innerhalb des Netzgebietes der SachsenNetze erstellen möchten, erhalten Sie von uns eine Gasteintragung im Installateurverzeichnis und können damit auch das Netzanschlussportal nutzen. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere Installateurbetreuung.

Wie kann ich meine Benutzer-/Firmendaten ändern?

Für eine Änderung Ihrer Daten nutzen Sie bitte die Anträge für das Installateurverzeichnis.

Eintragungsverfahren Installateurverzeichnis Strom Eintragungsverfahren Installateurverzeichnis Gas
Können sich mehrere Mitarbeiter meines Installationsunternehmens im Netzanschlussportal registrieren?

Nein. Jeder Installateur mit einem gültigen Ausweis kann sich im Netzanschlussportal nur einmal registrieren. Somit sollte es innerhalb eines Installationsunternehmens mit mehreren verantwortlichen Fachkräften folglich eine Abstimmung zwischen den Mitarbeitern zur Registrierung geben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Nutzer für die vertrauliche Behandlung seiner Zugangsdaten verantwortlich ist.

Fragen zum Bearbeiten und Versenden von Anmeldungen im Netzanschlussportal Ich bin kein Installateur und möchte einen Netzanschluss anmelden. Kann ich das machen?

Ja, als Anschlussnehmer können Sie auch eine Anmeldung zum Netzanschluss erstellen und einreichen. Wir empfehlen Ihnen insbesondere die Einbindung eines Installateurs schon bei der Anmeldung des Netzanschlusses Strom.

Falls Sie einen Installateur in Ostsachsen suchen, können Sie die Installateursuche verwenden. Suchen Sie dazu bitte nach einer Postleizahl oder einem Ort.

Kann ich die Anmeldung auch unvollständig abschicken?

Bitte beachten Sie, dass die Pflichtfelder zwingend auszufüllen sind und eine Bearbeitung der Anmeldung unsererseits erst mit vollständigen Unterlagen möglich ist.

Fehlen Ihnen noch Informationen, können Sie die Anmeldung gern zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Offene Anmeldungen werden für eine Zeit von 30 Tagen im Netzanschlussportal gespeichert.

Wo finde ich eine Übersicht über alle meine Anmeldungen?

Im Portal unter „Meine Projekte“ sehen Sie eine Übersicht über alle offenen (noch nicht abgesandten) Anmeldungen und abgesendeten Anmeldungen inklusive Vorgangsnummer.

Wie erfahre ich, ob die Anmeldung bei der SachsenNetze eingegangen ist?

Bei erfolgreicher Übertragung der Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer per E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Gleichzeitig sehen Sie unter „Meine Projekte“ den Status „erfolgreich bei dem Netzbetreiber eingegangen“ für Ihre Anmeldung.

Kann ich Unterlagen zu einer Anmeldung über das Netzanschlussportal nachreichen?

Unter „Meine Projekte” können Sie bei der jeweiligen abgesendeten Anmeldung über eine Schaltfläche mit Briefsymbol ein Textfeld öffnen. Dieses können Sie zum Nachreichen von Informationen nutzen. Die Übersendung von fehlenden Unterlagen ist derzeit im Netzportal noch nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierfür unter Angabe der Vorgangsnummer die gewohnten Kommunikationswege per E-Mail oder Post.

Ist es möglich noch nicht abgesendete Anmeldungen zu löschen?

Das Löschen von offenen Anmeldungen ist durch den Benutzer derzeit noch nicht selbst möglich. Offene Anmeldungen werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht, soweit Sie die Anmeldung nicht in der Zwischenzeit bearbeitet haben.

Kann ich über das Netzanschlussportal eine Anmeldung zum Netzanschluss auch für Netzgebiete einreichen, die nicht SachsenNetze bzw. SachsenNetz HS.HD sind?

Nein. Sie können im Netzanschlussportal nur Anmeldungen für die Netzgebiete der SachsenNetze GmbH und SachsenNetze HS.HD GmbH einreichen. Zusätzlich bietet die SachsenNetze für die Stadtwerke Elbtal GmbH das Netzanschlussportal als Service an. Für alle anderen Netzgebiete wenden Sie sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber.

Kann ich meine Netzanschlussanmeldungen aus dem vorherigen Netzanschlussportal im neuen Portal einsehen?

Aus technischen Gründen können die Anmeldungen zum Netzanschluss aus dem alten Netzanschlussportal nicht in das neue Portal übertragen werden. Bitte nutzen Sie zum Nachvollziehen der eingereichten Anmeldung die damals zugestellten PDF-Anmeldedokumente.

Fragen zur Bearbeitungszeit Wie kann ich mich über den Status meines Vorgangs informieren?

Sie können sich telefonisch, per E-Mail erkundigen. Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktmöglichkeiten, die eigens für diesen Zweck eingerichtet wurden:

Service-Telefonnummer Netzanschluss
(werktags von 08:00 – 15:00 Uhr):
0351 5630-27272

Service-E-Mail: Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de

Wie lange dauert die Bearbeitung für die Errichtung eines Netzanschlusses bzw. das Versetzen eines Hausanschlusskastens?

Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen verlängert sich unsere Bearbeitungszeit. Aktuell können das 6 bis 9 Monate sein.

Warum dauert es so lange und was unternimmt SachsenNetze?

Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und Anmeldungen zum Anschluss von Solaranlagen, Stromspeichern und Ladestationen. Bei Anschluss dieser Anlagen kann die Netzanschluss- bzw. Einspeisekapazität am Netzanschluss bzw. im Stromnetz überschritten werden. Deshalb prüfen wir dies und planen bzw. veranlassen die notwendigen Änderungen im Stromnetz, bevor neue Anlagen angeschlossen werden können.

Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen verlängert sich die Bearbeitungs- und Realisierungsdauer des einzelnen Vorhabens.

Um alle Anmeldungen bearbeiten zu können, haben wir unser Team deutlich verstärkt. Weiterhin helfen uns ab 2024 weitere standardisierte Teilprozesse und neue systemgestützte Arbeitsschritte, die Bearbeitungszeiten wieder zu verkürzen. 

Wie kann ich unterstützen, damit mein Vorgang ohne Verzögerungen bearbeitet wird?

Wenn Sie eine Solaranlage installieren wollen, melden Sie diese bitte zeitig bei uns an – nicht erst, wenn sie fertig montiert und installiert ist.

Bearbeitungszeiten verkürzen sich, wenn die Anmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Das erspart uns Nachfragen und Ihre Zeit. Nutzen Sie möglichst die Fachkenntnisse des Elektrofachbetriebes, der die Anlage errichtet. Die Fachleute können in der Regel unser Netzanschlussportal nutzen und somit vollständige Anmeldedaten in digitaler Form bereitstellen.

Lassen Sie vor Anmeldung der Anlage Ihren Zählerplatz vom Elektrofachbetrieb prüfen, ob dieser den aktuellen technischen Anforderungen entspricht.

Bitte nutzen Sie für Nachfragen die eigens dafür eingerichteten Kontaktmöglichkeiten. So halten Sie uns den Rücken frei für das Bearbeiten Ihrer Anmeldungen.

Service-Telefonnummer Netzanschluss
(werktags von 08:00 – 15:00 Uhr):
0351 5630-27272

Service-E-Mail: Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de

Fragen zur Elektromobilität Was muss ich beachten, wenn ich mir Ladetechnik in meine private Garage bauen möchte?

Bei der Planung der heimischen Stromtankanlage geht man wie folgt vor: Zuerst wird die Anschlussleistung bestimmt. Diese ist abhängig von Ihrer durchschnittlichen täglichen Fahrstrecke. Für die private Garage liegt die Anschlussleistung üblicherweise unter 12 kVA. Als nächstes wird der Installationsort ausgewählt. Dieser sollte in unmittelbarer Nähe der Stellfläche des zu versorgenden E-Fahrzeuges sein. Je nach Aufstellungsort ergeben sich weitere Anforderungen an die Ladestation.

In einem weiteren Schritt wird nun die Elektroinstallation geplant. Zwischen klassischen elektrischen Verbrauchern im Haushalt und der Versorgung eines E-Fahrzeuges bestehen, trotz gleichen Grundprinzips, wichtige Unterschiede. Dies erfordert eine gründliche Planung der Anlage durch einen Elektrofachbetrieb.

Während beispielsweise beim Betrieb einer Waschmaschine keine besonderen Vorkehrungen zu treffen sind, müssen beim Laden eines E-Fahrzeuges die speziellen Anforderungen des Ladevorgangs beachtet werden. Die Waschmaschine hat zwar eine ebenfalls hohe Leistungsaufnahme, ruft dieses Potential jedoch nur für eine vergleichsweise kurze Dauer ab, z. B. zum Aufheizen des Wassers.

Bei dem E-Fahrzeug wird über die gesamte Dauer des Ladevorgangs - u. U. über mehrere Stunden - eine sehr hohe elektrische Leistung benötigt. Folglich muss die Ladeinfrastruktur sorgfältig und fachmännisch geplant und entsprechend dimensioniert werden.

Kann ich mein Elektrofahrzeug auch an meiner normalen Haushaltssteckdose laden?

Nur bedingt, wenn der Stromkreis für einen entsprechenden Dauerbetrieb ausgelegt ist. Ggf. entstehen Fehlerströme, die in der üblichen Hausinstallation nicht beherrscht werden können. Veranlassen Sie am besten eine Prüfung durch einen zugelassenen Elektroinstallateur. Dieser wird auch die nach § 19 Abs. 2 Niederspannungs­anschlussverordnung (NAV) vorgeschriebene Anzeige bei SachsenNetze durchführen.

Mit Ihrer rechtzeitigen Anmeldung der Ladeeinrichtung helfen Sie uns, das Stromversorgungsnetz auch weiterhin zukunftssicher gestalten zu können.
Für Ihre Ladevorgänge benötigen Sie ein spezielles Ladekabel mit der Ladebetriebsart 2.

Wenn man nicht über die Haushaltssteckdose laden kann, lohnt es sich Ladetechnik nachzurüsten?

Wir raten Ihnen, eine Wallbox zu installieren. Diese Ladetechnik ist sicherer und dadurch vorteilhafter. Die Nachrüstung für das einphasige Laden ist einfach umsetzbar. Für höhere Ladeleistungen (z. B. mit Wallbox ab 11 kW) ist ein dreiphasiges Laden erforderlich, größere Investitionen sind ggf. zu erwarten.

Überschreitet die Leistung der Ladetechnik 12 kVA, vergessen Sie bitte nicht die nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgeschriebene Zustimmung Ihres Netzbetreibers einzuholen.

Welche Anschlussleistung ist im Ein- und Mehrfamilienhaus zu berücksichtigen? Welche Reichweite erreiche ich mit einer ladbaren Energiemenge bei einer Ladedauer von 10 h und einem Verbrauch von 22 kWh je 100 km (Beispielrechnung)?

Folgende Abbildung zeigt die aktuell durch SachsenNetze empfohlene max. Anschlussleistung für die E-Mobilität:

Stellplätze pro Hausanschlusskasten  Max. Anschlussleistung E-Mobilität in kW
1 11
ab 2 22
ab 4* 33
ab 6* 44
ab 11* 55
ab 16* 66
ab 21 Abstimmung mit dem Netzbetreiber

* ab 4 Stellplätzen Lademanagement zur Begrenzung der Anschlussleistung empfohlen

Die mögliche Reichweite je E-Fahrzeug hängt u.a. vom aktuellen Ladezustand aller beteiligten E-Fahrzeuge und deren Batteriegröße ab. Selbst wenn man unterstellt, dass sämtliche Batterien eine ausreichende Kapazität haben und entsprechend leer sind, ist bei der Beachtung der Abbildung sichergestellt, dass selbst bei 20 E-Fahrzeugen eines Mehrfamilienhauses diese immer noch mind. 150 km fahren können. Im Einfamilienhaus könnten es theoretisch bis zu 500 km sein.

Grundsätzlich ist bei Betrachtung der durchschnittlichen Fahrstrecken in Deutschland (etwa 40 km)1 davon auszugehen, dass nie alle E-Fahrzeuge gleichzeitig laden. Dies wurde auch in ersten Praxisstudien nachgewiesen.

1 Quelle: Ergebnisbericht Mobilität in Deutschland - MiD des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Benötige ich einen separaten Zähler für die Ladeeinrichtung?

Solange Sie einen einheitlichen Stromtarif verwenden und den Strombezug als Gesamtsumme abrechnen lassen, ist grundsätzlich kein separater Zähler notwendig. Für höhere Ladeleistungen ab 12 kVA kann der Netzbetreiber Auflagen zum Laderegime vorgeben. Dafür benötigen Sie zwar einen separaten Zähler, profitieren aber von günstigeren Netzentgelten. Ebenso benötigen Sie einen separaten Zähler, falls Sie z. B. einen anderen Stromtarif für Ihre Ladeeinrichtung ausgewählt haben oder ein anderer Nutzer Ihre Ladeeinrichtung separat verwendet und abrechnen muss.

Fragen zu Anmeldung und Anschluss von Photovoltaik-Anlagen Müssen Steckersolargeräte und Solaranlagen angemeldet werden?

Steckersolargeräte (sogenannte Balkonanlagen bis 600 VA) sind ausschließlich im Marktstammdatenregister vom Anlagenbetreiber zu registrieren. SachsenNetze benötigt keine separate Anmeldung.

Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 600 VA sind bei der SachsenNetze als zuständigem Netzbetreiber anzumelden.

Wo finde ich die Formulare zur Anmeldung?

Auf unserer Webseite, im Bereich „Erzeugung“ – „Stromerzeugungsanlagen“, finden Sie alle Informationen und notwendigen Formulare.

Für einen besseren Überblick haben wir die Unterseiten entsprechend der Anlagenleistung unterteilt:

Anlagen bis 600 W – Steckersolargeräte (Balkonanlagen oder Balkonkraftwerke) Anlagen bis 30 kW – Anlagen an Einfamilienhäusern und kleineren Gewerbeeinheiten Anlagen bis 135 kW – Anlagen an Mehrfamilienhäusern oder in Wohnquartieren Anlagen ab 135 kW – große Solar- und Windparks mit Anschluss an das Mittel- oder Hochspannungsnetz
Ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich?

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Anlagen, die Strom erzeugen bzw. speichern, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Diese fristgerechte Registrierung – innerhalb eines Monats nach Inbetriebsetzung der Anlage – ist eine Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Erfolgt keine Registrierung, entfällt der Zahlungsanspruch und ein Bußgeld nach Energiewirtschaftsgesetz wird fällig.

www.marktstammdatenregister.de
Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister erhalte ich die Anzeige, dass die Netzbetreiberauswahl falsch ist. Was ist zu tun?

Bitte überprüfen Sie, ob Sie den für Sie bzw. Ihr Grundstück/Gebäude zuständigen Stromnetzbetreiber angegeben haben:

  • In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – mit Ausnahme von Stadtwerksgebieten – ist es die SachsenNetze HS.HD GmbH.
  • In Dresden ist es die SachsenNetze GmbH.
  • In Coswig und Radebeul ist es die Stadtwerke Elbtal GmbH.

Nutzen Sie hierfür im Bedarfsfall auch unsere Ansprechpartnersuche.

Zur Ansprechpartnersuche
Wo wird die Solaranlage angeschlossen?

Solaranlagen bis zu einer Leistung in Summe von 30 kW können an einem bestehenden Netzanschluss angeschlossen werden. Zur Orientierung: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW werden in der Regel auf Einfamilienhäusern und kleineren Gewerbeeinheiten installiert.

Übersteigt die Summe der Anlagenleistungen an einem Netzanschluss diese 30-KW-Grenze, ermittelt SachsenNetze gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für den Anschluss der Solaranlage beziehungsweise des Stromspeichers geeignet ist.

Fragen zu Zählertausch und Einspeisevergütung Muss mein Stromzähler ausgewechselt werden?

Energiemengen müssen richtig erfasst werden – sowohl die Energiemenge, die aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird, als auch die ins Netz eingespeiste Strommenge. Das kann ein sogenannter Zweirichtungszähler.

Haben Sie noch keinen Zweirichtungszähler? Als zuständiger Messstellenbetreiber veranlassen wir den Zählerwechsel. Eine Voraussetzung ist, dass der Zählerplatz den aktuell geltenden technischen Bestimmungen genügt.

Auch wenn der Zählertausch meist problemlos in allen Zählerschränken möglich ist, die nach DIN und DIN VDE sowie nach 1991 eingebaut wurden, kann ein fachmännischer Blick nicht schaden. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem Elektrofachbetrieb, ob Ihr Zählerplatz den aktuell geltenden Bestimmungen genügt. Falls nicht, ist der Zählerplatz vor dem Einbau des Zweirichtungszählers durch einen Elektrofachbetrieb richtlinienkonform umzubauen.

Was kostet der Zählerwechsel?

Als Zweirichtungszähler kommen moderne Messeinrichtungen zum Einsatz. Dieser Einbau ist für Sie kostenfrei.

Können Steckersolargeräte in Ausnahmefällen mit einem herkömmlichen Stromzähler betrieben werden?

Ab 01.01.2024 ist vorgesehen, dass Steckersolargeräte zeitlich begrenzt weiterhin mit einem konventionellen Zähler betrieben werden können. Auch hier veranlasst der zuständige Messstellenbetreiber den Einbau eines Zweirichtungszählers.

Warum bekomme ich keinen Abschlagsplan für die Vergütung?

Aufgrund der Vielzahl an neuen Solaranlagen und Stromspeichern verlängert sich unsere Bearbeitungszeit. Auch wenn die Vergütung verspätet ausgezahlt wird, versichern wir Ihnen:

Es geht nichts verloren. Denn mit dem Einbau des Zweirichtungszählers beginnt die Erfassung der eingespeisten Energiemenge. Die Einspeisevergütung wird rückwirkend berechnet und an Sie ausgezahlt, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wie wird die Vergütung für eingespeisten Strom ausgezahlt?

Unser Team der Abrechnung ermittelt die Höhe Ihrer Einspeisevergütung und weist die Auszahlung der monatlichen Gutschriften an. Am Jahresende werden die Zählerstände abgelesen und eine Jahresabrechnung gelegt. Wurde mehr eingespeist als berechnet, erhalten Sie eine Gutschrift. Ebenso wird die Höhe der monatlichen Gutschriften für das Folgejahr angepasst.

Ein Unternehmen der SachsenEnergie
SachsenNetze GmbH - SachsenNetze HS.HD GmbH - Rosenstraße 32 - 01067 Dresden
So erreichen Sie uns Service-Telefon

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(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr

Entstördienst (24/7)

Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884

* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

Störungen im Netzgebiet
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