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Häufig gestellte Fragen Fragen zum Netzanschluss Für die Planung eines Neubaus wird eine Kostenübersicht für die Netzanschlüsse benötigt, wie erhält man diese?

Grundsätzlich werden die Kosten für einen Netzanschluss auf Basis der Preisblätter ermittelt.

Für eine schriftliche Auskunft sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bedarfswerte des Neubaus
  • Lageplan mit eingezeichnetem Standort
  • Lageplan mit geplantem Hausanschlussraum
Was beinhaltet der Grundbetrag der Anschlusspauschale für die Herstellung/Veränderung eines Netzanschlusses?

Der Grundbetrag beinhaltet die gesamten Material- und Montagekosten für die Herstellung/Veränderung eines Netzanschlusses. Weiterhin enthalten sind die Genehmigungen der Kommune und der anderen Medienträger, die Inbetriebsetzung bis zur Eigentumsgrenze, die Bestandsdokumentation und die Leistungen zur Planung/Bauüberwachung.

Welche Tiefbauleistungen kann der Anschlussnehmer selbst erbringen?

Im eigenen Grundstück kann der Anschlussnehmer den Tiefbau selbst beauftragen. Die Absprachen werden bei der Begehung vor Ort getroffen und bei der Kostenermittlung berücksichtigt.

Gilt die Anschlusspauschale für alle Netzanschlüsse?

Für Netzanschlüsse, die nach Art, Dimensionierung oder Lage vom üblichen Netzanschluss abweichen, werden die Anschlusskosten kalkuliert. Dazu gehört z. B. der Netzanschluss von Gewerbetreibenden, die eine Netzanschlussleistung Strom von über 100 kW haben oder eine erhöhte Versorgungssicherheit benötigen.

Wer beauftragt die Herstellung des Anschlusses?

Die Herstellung/Veränderung von der Netzleitung bis zur Eigentumsgrenze beauftragen wir nach Vertragsabschluss. Ab der Eigentumsgrenze beauftragt der Anschlussnehmer sein Installationsunternehmen mit den Arbeiten.

Wofür wird ein Baukostenzuschuss erhoben?

Der Netzbetreiber kann vom Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienten Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt.

Fragen zur Registrierung im Netzanschlussportal Wie registriere ich mich im Netzportal?

Sie registrieren sich mit der Nummer aus Ihrem Installateurausweis und Ihrer Postleitzahl. Sollten Sie noch nicht im Installateurverzeichnis der SachsenNetze eingetragen sein, kontaktieren Sie dazu bitte unsere Installateurbetreuung. Im Internet finden Sie alle Informationen zum Eintragungsverfahren und die aktuellen Ansprechpartner.

Bei der Registrierung ist ein Passwort zu vergeben. Beachten Sie bitte, dass das Passwort aus mindestens 8 Zeichen bestehen muss, davon mindestens ein Großbuchstabe, ein Kleinbuchstabe und eine Zahl. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Passwort weder mit einem Ausrufezeichen (!) noch mit einem Fragezeichen (?) beginnen darf.

Nachdem Sie den Hinweis zum Datenschutz gelesen und bestätigt haben, können Sie Ihre Registrierung abschließen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.

Kann ich das Netzportal auch als Installateur mit Unternehmenssitz außerhalb des Netzgebietes der SachsenNetze nutzen?

Ja, wenn Sie eine Anmeldung für ein Anschlussobjekt innerhalb des Netzgebietes der SachsenNetze erstellen möchten. Dann erhalten Sie von uns eine Gasteintragung im Installateurverzeichnis und können damit auch das Netzportal nutzen. Bitte kontaktieren Sie dazu die Installateurbetreuung.

Ich bin kein Installateur und möchte einen Netzanschluss anmelden. Kann ich das machen?

Nein, denn die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur. Falls Sie einen Installateur in Ostsachsen suchen, können Sie die Installateursuche verwenden. Geben Sie dazu bitte eine PLZ oder einen Ort ein.

Was kann ich machen, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?

Für Installateure entspricht der Benutzername der Nummer im Installateurausweis.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sollten Sie Ihr Kennwort nicht mehr wissen, klicken Sie bitte im Netzportal auf „Kennwort vergessen“. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Wie kann ich meine Benutzer-/Firmendaten ändern?

Für eine Änderung Ihrer Daten nutzen Sie bitte die Anträge für das Installateurverzeichnis.

Können sich mehrere Mitarbeiter meines Installationsunternehmens im Netzportal registrieren?

Nein. Jeder Installateur mit einem gültigen Ausweis kann sich im Netzportal nur einmal registrieren. Somit sollte es innerhalb eines Installationsunternehmens mit mehreren verantwortlichen Fachkräften folglich eine Abstimmung zwischen den Mitarbeitern zur Registrierung geben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Nutzer für die vertrauliche Behandlung seiner Zugangsdaten verantwortlich ist.

Ich bin schon registriert: Ich habe Probleme bei der Anmeldung. Was kann ich tun?

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Gründe, warum Sie sich nicht einloggen können:

  1. Der Benutzername ist nicht korrekt. Bitte geben Sie diesen erneut ein.
  2. Der Benutzername ist nicht im Netzportal hinterlegt. Bitte kontaktieren Sie die Installateurbetreuung.
  3. Das Passwort wurde nicht richtig eingegeben. Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, wählen Sie die Option „Passwort vergessen“.
  4. Das Benutzerkonto wurde gesperrt, weil die Gültigkeit der Eintragung des Installateurs im Installateurverzeichnis erloschen ist.

Sind die vorgenannten Gründe nicht zutreffend, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Netzkundenservice gern zur Verfügung. Hierfür nutzen Sie bitte unsere Service-Telefonnummer der SachsenNetze 0800 0320010. Halten Sie dafür Ihre Vorgangsnummer und Installateursnummer bereit. Die Rufnummer ist Mo. – Fr. 07:00 – 19:00 Uhr, sowie Sa. 8:00 – 12:00 Uhr geschaltet.

Fragen zum Bearbeiten und Versenden von Anmeldungen im Netzanschlussportal Kann ich die Anmeldung auch unvollständig abschicken?

Bitte beachten Sie, dass die Pflichtfelder zwingend auszufüllen sind und eine Bearbeitung der Anmeldung unsererseits erst mit vollständigen Unterlagen möglich ist.

Fehlen Ihnen noch Informationen, können Sie die Anmeldung gern zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten. Offene Anmeldungen werden für eine Zeit von 28 Tagen im Netzportal gespeichert.

Wie erfahre ich, ob die Anmeldung bei der SachsenNetze eingegangen ist?

Bei erfolgreicher Übertragung der Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer per E-Mail. Gleichzeitig sehen Sie Ihre Anmeldung im Portal unter „Meine Projekte – eingereichte Anmeldungen“.

Wo finde ich eine Übersicht über alle meine Anmeldungen?

Unter „Meine Projekte“ sehen Sie eine Übersicht über alle offenen (noch nicht abgesandten) Anmeldungen und abgesendeten Anmeldungen inklusive Vorgangsnummer.

Kann ich Unterlagen zu einer Anmeldung über das Netzportal nachreichen?

In der Übersicht Ihrer abgesendeten Anmeldungen können Sie bei der jeweiligen Anmeldung über einen Button mit Briefsymbol ein Textfeld öffnen. Dieses können Sie zum Nachreichen von Informationen nutzen. Die Übersendung von fehlenden Unterlagen ist derzeit im Netzportal noch nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierfür unter Angabe der Vorgangsnummer die gewohnten Kommunikationswege per E-Mail, Fax oder Post.

Ist es möglich noch nicht abgesendete Anmeldungen zu löschen?

Das Löschen von offenen Anmeldungen ist durch den Benutzer selbst nicht möglich. Offene Anmeldungen werden automatisch nach 28 Tagen gelöscht.

Fragen zum Mieterstrommodell Wie wird bei Belieferung Dritter mit der EEG-Umlage umgegangen?

Für den aus der Erzeugungsanlage an Dritte in der Kundenanlage gelieferten Strom ist auf 100 % der Energiemenge die EEG-Umlage an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen. Die an Dritte gelieferten Energiemengen ist durch den Betreiber des Mieterstrommodells direkt beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu melden.

Zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist die 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2 10557 Berlin, www.50hertz.com.

 

Was ist zu tun, wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus dem Mieterstrommodell zu einem wettbewerblichen Lieferanten wechseln möchte?

Der Betreiber des Mieterstrommodells bestellt mittels Formblatt „An-/Abmeldung zum Mieterstrommodell“ für den oder die Teilnehmer*in beim Netzbetreiber eine Markt- und Messlokation.

Was ist zu tun, wenn eine Mieterin oder ein Mieter von einem wettbewerblichen Lieferanten zur Belieferung mit Mieterstrom wechseln möchte?

Der Betreiber des Mieterstrommodells meldet mittels „Formblatt An-/Abmeldung zum Mieterstrommodell“ den oder die Teilnehmer*in für die Belieferung mit Mieterstrom an.

Voraussetzung für einen Wechsel zum Mieterstrommodell ist die Abmeldung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin beim wettbewerblichen Lieferanten. Dieser muss der Abmeldung zustimmen und er meldet dem Netzbetreiber die Abmeldung. Der Netzbetreiber setzt die Anmeldung des Betreibers des Mieterstrommodells um und informiert diesen entsprechend.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt des Mieterstromzuschlags?

Folgende Voraussetzungen müssen für den Anspruch der Mieterstromförderung nach § 21 EEG erfüllt werden:

  • Bei der Erzeugungsanlage muss es sich um eine Solaranlage auf Wohngebäuden handeln, die nach dem 24.07.2017 in Betrieb genommen wurde.
  • Die installierte Leistung der Erzeugungsanlage darf maximal 100 kWp betragen.
  • Mindestens 40 % der Gebäudefläche müssen als Wohnfläche genutzt werden.
  • Der Mieterstrom muss an Teilnehmer*innen am Mieterstrommodell in demselben Wohngebäude, auf dem die Solaranlage installiert ist, oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu diesem geliefert und verbraucht werden.
  • Bei Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2020 kann der Mieterstromzuschlag zusätzlich auch für Stromlieferungen an Teilnehmer*innen im selben Quartier, in dem sich die Solaranlage befindet, in Anspruch genommen werden. Hier sind auch Lieferkettenmodelle möglich, in denen die Mieterstrombelieferung über einen Dritten erfolgt.
  • Der gelieferte Mieterstrom darf nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung geleitet werden.
  • Der Mieterstromzuschlag wird nur für an Dritte gelieferten Solarstrom gezahlt, nicht für den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers.
  • Die Erzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister als Mieterstromlieferung mit Datum der erstmaligen Belieferung und der Veräußerungsform „Mieterstrom“ registriert sein.
Welche Kosten stellt der Netzbetreiber dem Betreiber des Mieterstrommodells in Rechnung?

Wenn Sie sich für ein Mieterstrommodell entscheiden, kommen beim Modell mit virtuellen Übergabezählers aus Sicht des Netz- und Messstellenbetriebs grundsätzlich folgende Kosten auf Sie zu:

  • Kosten, die im Rahmen einer möglichen Änderung des Netzanschlusses entstehen,
  • laufende Kosten für Messstellenbetrieb in Abhängigkeit der Leistung der Erzeugungsanlage und des Energieverbrauchs der Teilnehmer*innen am Mieterstrommodell.

Die Kosten für den grundzuständigen Messstellenbetrieb werden entsprechend §§ 3 und 7 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt.

Fragen zur Elektromobilität Was muss ich beachten, wenn ich mir Ladetechnik in meine private Garage bauen möchte?

Bei der Planung der heimischen Stromtankanlage geht man wie folgt vor: Zuerst wird die Anschlussleistung bestimmt. Diese ist abhängig von Ihrer durchschnittlichen täglichen Fahrstrecke. Für die private Garage liegt die Anschlussleistung üblicherweise unter 12 kVA. Als nächstes wird der Installationsort ausgewählt. Dieser sollte in unmittelbarer Nähe der Stellfläche des zu versorgenden E-Fahrzeuges sein. Je nach Aufstellungsort ergeben sich weitere Anforderungen an die Ladestation.

In einem weiteren Schritt wird nun die Elektroinstallation geplant. Zwischen klassischen elektrischen Verbrauchern im Haushalt und der Versorgung eines E-Fahrzeuges bestehen, trotz gleichen Grundprinzips, wichtige Unterschiede. Dies erfordert eine gründliche Planung der Anlage durch einen Elektrofachbetrieb.

Während beispielsweise beim Betrieb einer Waschmaschine keine besonderen Vorkehrungen zu treffen sind, müssen beim Laden eines E-Fahrzeuges die speziellen Anforderungen des Ladevorgangs beachtet werden. Die Waschmaschine hat zwar eine ebenfalls hohe Leistungsaufnahme, ruft dieses Potential jedoch nur für eine vergleichsweise kurze Dauer ab, z. B. zum Aufheizen des Wassers.

Bei dem E-Fahrzeug wird über die gesamte Dauer des Ladevorgangs - u. U. über mehrere Stunden - eine sehr hohe elektrische Leistung benötigt. Folglich muss die Ladeinfrastruktur sorgfältig und fachmännisch geplant und entsprechend dimensioniert werden.

Kann ich mein Elektrofahrzeug auch an meiner normalen Haushaltssteckdose laden?

Nur bedingt, wenn der Stromkreis für einen entsprechenden Dauerbetrieb ausgelegt ist. Ggf. entstehen Fehlerströme, die in der üblichen Hausinstallation nicht beherrscht werden können. Veranlassen Sie am besten eine Prüfung durch einen zugelassenen Elektroinstallateur. Dieser wird auch die nach § 19 Abs. 2 Niederspannungs­anschlussverordnung (NAV) vorgeschriebene Anzeige bei SachsenNetze durchführen.

Mit Ihrer rechtzeitigen Anmeldung der Ladeeinrichtung helfen Sie uns, das Stromversorgungsnetz auch weiterhin zukunftssicher gestalten zu können.
Für Ihre Ladevorgänge benötigen Sie ein spezielles Ladekabel mit der Ladebetriebsart 2.

Wenn man nicht über die Haushaltssteckdose laden kann, lohnt es sich Ladetechnik nachzurüsten?

Wir raten Ihnen, eine Wallbox zu installieren. Diese Ladetechnik ist sicherer und dadurch vorteilhafter. Die Nachrüstung für das einphasige Laden ist einfach umsetzbar. Für höhere Ladeleistungen (z. B. mit Wallbox ab 11 kW) ist ein dreiphasiges Laden erforderlich, größere Investitionen sind ggf. zu erwarten.

Überschreitet die Leistung der Ladetechnik 12 kVA, vergessen Sie bitte nicht die nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgeschriebene Zustimmung Ihres Netzbetreibers einzuholen.

Welche Anschlussleistung ist im Ein- und Mehrfamilienhaus zu berücksichtigen? Welche Reichweite erreiche ich mit einer ladbaren Energiemenge bei einer Ladedauer von 10 h und einem Verbrauch von 22 kWh je 100 km (Beispielrechnung)?

Folgende Abbildung zeigt die aktuell durch SachsenNetze empfohlene max. Anschlussleistung für die E-Mobilität:

Stellplätze pro Hausanschlusskasten  Max. Anschlussleistung E-Mobilität in kW
1 11
ab 2 22
ab 4* 33
ab 6* 44
ab 11* 55
ab 16* 66
ab 21 Abstimmung mit dem Netzbetreiber

* ab 4 Stellplätzen Lademanagement zur Begrenzung der Anschlussleistung empfohlen

Die mögliche Reichweite je E-Fahrzeug hängt u.a. vom aktuellen Ladezustand aller beteiligten E-Fahrzeuge und deren Batteriegröße ab. Selbst wenn man unterstellt, dass sämtliche Batterien eine ausreichende Kapazität haben und entsprechend leer sind, ist bei der Beachtung der Abbildung sichergestellt, dass selbst bei 20 E-Fahrzeugen eines Mehrfamilienhauses diese immer noch mind. 150 km fahren können. Im Einfamilienhaus könnten es theoretisch bis zu 500 km sein.

Grundsätzlich ist bei Betrachtung der durchschnittlichen Fahrstrecken in Deutschland (etwa 40 km)1 davon auszugehen, dass nie alle E-Fahrzeuge gleichzeitig laden. Dies wurde auch in ersten Praxisstudien nachgewiesen.

1 Quelle: Ergebnisbericht Mobilität in Deutschland - MiD des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Benötige ich einen separaten Zähler für die Ladeeinrichtung?

Solange Sie einen einheitlichen Stromtarif verwenden und den Strombezug als Gesamtsumme abrechnen lassen, ist grundsätzlich kein separater Zähler notwendig. Für höhere Ladeleistungen ab 12 kVA kann der Netzbetreiber Auflagen zum Laderegime vorgeben. Dafür benötigen Sie zwar einen separaten Zähler, profitieren aber von günstigeren Netzentgelten. Ebenso benötigen Sie einen separaten Zähler, falls Sie z. B. einen anderen Stromtarif für Ihre Ladeeinrichtung ausgewählt haben oder ein anderer Nutzer Ihre Ladeeinrichtung separat verwendet und abrechnen muss.

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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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