Erfahren Sie hier, wie Sie Mieter*innen in Ihrem Mehrfamilienhaus oder Wohnquartier direkt mit vor Ort erzeugtem Strom versorgen können. Als Mieterstrommodell versteht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Versorgung von Teilnehmer*innen am Mieterstrommodell einer Hausgemeinschaft über eine Kundenanlage, die ganz oder teilweise aus einer mit der Kundenanlage verbundenen Stromerzeugungsanlage beliefert wird.
An die Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG bestehen folgende Anforderungen:
- Anordnung auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet,
- Verbindung mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage,
- Keine Bedeutung für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und
- Diskriminierungsfreie, unentgeltliche und von der Wahl des Energielieferanten unabhängige Zurverfügungstellung für jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung.
Sprechen Sie uns bitte bereits in der Planungsphase des Mieterstrommodells an, da Mieterstrommodelle beim Netzbetreiber anmeldepflichtig sind. Er prüft, ob bei Ihrer Mieterstromanlage die im § 3 Nr. 24a EnWG definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte senden Sie uns dafür das ausgefüllte "Datenblatt für die Umsetzung Mieterstrommodell" und das "Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen – Anmeldung" zu. Sofern Sie schon über einen Anschluss von Stromerzeugungsanlagen verfügen, senden Sie uns bitte nur das "Formular Datenblatt für die Umsetzung Mieterstrommodell" zu.
Wenn Sie eine Stromerzeugungsanlage für Ihr Mehrfamilienhaus oder Wohnquartier als Mieterstromanlage planen, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner rund um das Thema Messen des erzeugten und verbrauchten Stroms. Gern beraten wir Sie umfassend und individuell zum passenden Messkonzept mit dem Sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen können.
Um Entnahme und Einspeisung an der Schnittstelle zwischen öffentlichem Netz und der Kundenanlage zu erfassen, ist grundsätzlich ein Übergabezähler notwendig. Für diesen muss entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) grundsätzlich ein zentraler Zählerplatz errichtet werden.
Bei einem Großteil der Mieterstrommodelle bietet sich ein virtueller Übergabezähler an. Der Übergabezähler kann einschließlich des zentralen Zählerplatzes entfallen, wenn das Messkonzept des virtuellen Übergabezählers gewählt wird. Dabei werden alle Entnahme- und Einspeisemengen in 15 Minuten umfassenden Zeitintervallen erfasst und saldierend abgerechnet. Ein weiterer Vorteil: Verändert sich im Laufe der Zeit die Anzahl der am Mieterstrommodell Teilnehmenden, muss nicht technisch in die Anlagen eingegriffen werden.
Für alle Zähler sind den TAB entsprechende Zählerplätze zur Verfügung zu stellen. So grundsätzlich auch für einen Entnahme und Einspeisung erfassenden Übergabezähler an der Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Netz und der Kundenanlage.
Wollen Sie einzelne Teilnehmer*innen am Mieterstrommodell für die Belieferung mit Mieterstrom an- oder abmelden, so nutzen Sie bitte das Formular "An-/Abmeldung zum Mieterstrommodell" und senden es an Service-Netze@SachsenEnergie.de.
Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle, ausschließlich den Strom aus Solaranlagen betreffende Förderung nach § 21 Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Diese muss beim Netzbetreiber beantragt werden.
Die Bundesnetzagentur hat zum Mieterstromzuschlag einen Hinweis veröffentlicht, in dem die Grundzüge der Mieterstromförderung nach dem EEG erläutert werden. Diesen können Sie hier als PDF-Datei abrufen.
Um uns Ihren Anspruch auf Mieterstromzuschlag mitzuteilen, füllen Sie bitte das Formular "Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung" aus und senden es an Service-Netze@SachsenEnergie.de.
zum Thema Mieterstrommodell
Für den aus der Erzeugungsanlage an Dritte in der Kundenanlage gelieferten Strom ist auf 100 % der Energiemenge die EEG-Umlage an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen. Die an Dritte gelieferten Energiemengen ist durch den Betreiber des Mieterstrommodells direkt beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu melden.
Zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist die 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2 10557 Berlin, www.50hertz.com.
Der Betreiber des Mieterstrommodells bestellt mittels Formblatt "An-/Abmeldung zum Mieterstrommodell" für den oder die Teilnehmer*in beim Netzbetreiber eine Markt- und Messlokation.
Der Betreiber des Mieterstrommodells meldet mittels "Formblatt An-/Abmeldung zum Mieterstrommodell" den oder die Teilnehmer*in für die Belieferung mit Mieterstrom an.
Voraussetzung für einen Wechsel zum Mieterstrommodell ist die Abmeldung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin beim wettbewerblichen Lieferanten. Dieser muss der Abmeldung zustimmen und er meldet dem Netzbetreiber die Abmeldung. Der Netzbetreiber setzt die Anmeldung des Betreibers des Mieterstrommodells um und informiert diesen entsprechend.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Anspruch der Mieterstromförderung nach § 21 EEG erfüllt werden:
- Bei der Erzeugungsanlage muss es sich um eine Solaranlage auf Wohngebäuden handeln, die nach dem 24.07.2017 in Betrieb genommen wurde.
- Die installierte Leistung der Erzeugungsanlage darf maximal 100 kWp betragen.
- Mindestens 40 % der Gebäudefläche müssen als Wohnfläche genutzt werden.
- Der Mieterstrom muss an Teilnehmer*innen am Mieterstrommodell in demselben Wohngebäude, auf dem die Solaranlage installiert ist, oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu diesem geliefert und verbraucht werden.
- Bei Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2020 kann der Mieterstromzuschlag zusätzlich auch für Stromlieferungen an Teilnehmer*innen im selben Quartier, in dem sich die Solaranlage befindet, in Anspruch genommen werden. Hier sind auch Lieferkettenmodelle möglich, in denen die Mieterstrombelieferung über einen Dritten erfolgt.
- Der gelieferte Mieterstrom darf nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung geleitet werden.
- Der Mieterstromzuschlag wird nur für an Dritte gelieferten Solarstrom gezahlt, nicht für den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers.
- Die Erzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister als Mieterstromlieferung mit Datum der erstmaligen Belieferung und der Veräußerungsform "Mieterstrom" registriert sein.
Wenn Sie sich für ein Mieterstrommodell entscheiden, kommen beim Modell mit virtuellen Übergabezählers aus Sicht des Netz- und Messstellenbetriebs grundsätzlich folgende Kosten auf Sie zu:
- Kosten, die im Rahmen einer möglichen Änderung des Netzanschlusses entstehen,
- laufende Kosten für Messstellenbetrieb in Abhängigkeit der Leistung der Erzeugungsanlage und des Energieverbrauchs der Teilnehmer*innen am Mieterstrommodell.
Die Kosten für den grundzuständigen Messstellenbetrieb werden entsprechend §§ 3 und 7 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt.
Kontaktieren Sie uns gern per Mail:
Service-Netze@SachsenEnergie.de
oder finden Sie über unsere Installateursuche das passende Unternehmen in Ihrer Region:
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH