Sie benötigen eine Ladeeinrichtung oder mehrere? Wenn ja, welche ist die optimale Lösung dafür? Wir möchten Sie gern bei der Entscheidungsfindung begleiten und erste Fragen beantworten:
Damit bei der Installation nichts schief geht, beauftragen Sie zunächst einen eingetragenen Installateur dafür. Über unsere Installateursuche finden Sie das passende Unternehmen in Ihrer Nähe.
Das Installationsunternehmen kann nicht nur die Montage der Ladeeinrichtung übernehmen, sondern klärt bei einem Check vorab, ob Ihr vorhandener Netzanschluss und die Kundenanlage ausreichend belastbar sind oder verstärkt werden müssen. Der Installateur Ihrer Wahl führt anschließend die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige und die Anmeldung für den Anschluss der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber durch.
Was ist bei der Planung und später beim Betrieb der Ladeeinrichtung besonders zu beachten? Hier finden Sie unsere Technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Betrieb von festinstallierten Ladeeinrichtungen:
Lassen Sie zu, dass Ihr Netzbetreiber den Ladevorgang netzdienlich steuert, so können Sie von einem günstigeren Netzentgelt und weiteren Vorteilen im Rahmen des § 14a EnWG profitieren. Hier können Sie sich im Detail darüber informieren:
Im folgenden Merkblatt finden Sie wesentliche Vorgaben zu Stromsensoren im Vorzählerbereich bei Einsatz von Energiemanagementsystemen in niederspannungsseitig angeschlossenen Kundenanlagen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss BK6-20-160, Anlage 6 Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob) festgelegt. Diese Regeln treten ab 01.06.2021 in Kraft und sind auf Verlangen eines Ladepunktbetreibers umzusetzen.
Weiterhin hat die BNetzA die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, bis zum 31.12.2021 Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der prozessualen Abwicklung und der vertraglichen Ausgestaltung zwischen Ladepunktbetreibern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen vorzulegen.
Verlangt ein Ladepunktbetreiber die Umsetzung der NZR-EMob in unserem Netz bevor eine vollumfängliche BNetzA-Festlegung dafür beschossen wird, gilt der Abschluss folgender Vereinbarung über die Anwendung der „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ und deren Regeln als Voraussetzung:
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH