Der Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag, der zwischen Netzbetreiber und Lieferant/Netznutzer geschlossen wird, regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich des Zugangs zum Elektrizitätsversorgungsnetz der SachsenNetze nach § 20 Abs. 1a EnWG. Informationen in Bezug auf den elektronischen Datenaustausch entnehmen Sie bitte dem Technischen Anhang der EDI-Vereinbarung.
Gemäß § 8 Ziff. 3 des Netznutzungsvertrages/Lieferantenrahmenvertrages erfolgt die Netznutzungsabrechnung nach der BNetzA-Festlegung „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE-Festlegung) in elektronischer Form, sobald der Netznutzer oder der Netzbetreiber dies verlangt. Auf die entsprechenden Regelungen in der EDI-Vereinbarung wird verwiesen.
SachsenNetze erklären dieses Verlangen nach elektronischer Abrechnung.
Für bestehende direkte Netznutzer erfolgt die Umstellung von Papierabrechnung auf elektronische Abrechnung im Rahmen eines beidseitig abgestimmten Zeitrahmens. Bei Neuanmeldungen zur direkten Netznutzung erfolgt die Netznutzungsabrechnung nach Maßgabe der oben genannten BNetzA-Festlegung ausschließlich in elektronischer Form.
Im Zuge der Novellierung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) bestätigen wir Ihnen hiermit gemäß § 33 (2) MessEG, dass die von SachsenNetze eingesetzten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ebenfalls bestätigen wir, dass die SachsenNetze in den Marktrollen Netzbetreiber Strom (9900726000006 SachsenNetze HS.HD GmbH; 9900750000006 SachsenNetze GmbH) die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss BK6-20-160, Anlage 6 Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob) festgelegt. Diese Regeln treten ab 01.06.2021 in Kraft und sind auf Verlangen eines Ladepunktbetreibers umzusetzen. Weiterhin hat die BNetzA die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, bis zum 31.12.2021 Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der prozessualen Abwicklung und der vertraglichen Ausgestaltung zwischen Ladepunktbetreibern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen vorzulegen. Bis zu einer vollumfänglichen BNetzA-Festlegung sind beim Verlangen der NZR-EMob durch einen Ladepunktbetreiber in unserem Netz folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH