Im Zuge der Gasmarktliberalisierung und der Gewährleistung des Netzzugangs für Lieferanten sind vereinfachte Verfahren, im Besonderen bei der Belieferung im Kleinkundenbereich, zu entwickeln.
Insbesondere die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 weist im § 24 u. a. darauf hin, dass die Netzbetreiber für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Entnahme von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) anzuwenden haben.
Grundsätzlich lassen sich das analytische und das synthetische Lastprofilverfahren unterscheiden. Gemäß GasNZV ist für die Bilanzierung von Lastprofilkunden eines der genannten Verfahren anzuwenden.
Die SachsenNetze wendet seit dem 01.01.2021 das synthetische Lastprofilverfahren an.
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