Der Anschluss an das Niederspannungsnetz und die Entnahme von Strom unterliegen den Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) und den zugehörigen Ergänzenden Bedingungen der SachsenNetze.
Das Netzanschlussverhältnis umfasst den Anschluss der elektrischen Anlage über den Netzanschluss und dessen Betrieb. Es besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber und entsteht erstmalig durch die Beauftragung der Herstellung des Netzanschlusses.
Der Netzanschlussvertrag beinhaltet unter anderem die Netzanschlussdaten, die zu zahlenden Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss sowie technische Anforderungen. Dessen Abschluss bedarf der Schriftform.
Nachdem Sie einen Eigentumsübergang für Ihr bisheriges Grundstück uns gegenüber in Textform angezeigt haben, erhalten Sie die Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses, welches Sie an den neuen Grundstückseigentümer weiterleiten.
Sofern Sie die Nutzung des Netzanschlusses einstellen, können Sie als Grundstückseigentümer den unmittelbaren Rückbau des Netzanschlusses mit uns vereinbaren.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH