Der Vertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage an das Stromverteilernetz außerhalb des Geltungsbereiches der Netzanschlussverordnung (NAV) sowie deren weiteren Betrieb nach Maßgabe der Regelungen gemäß § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom außerhalb des Geltungsbereiches der NAV des Netzbetreibers (AGB Netzanschluss und Anschlussnutzung Strom). Das Netzanschlussverhältnis besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber.
Für Netzanschlussverhältnisse außerhalb des Geltungsbereiches der NAV gilt folgender Vertrag:
Gegenstand des Vertrages mit dem Netzbetreiber ist das Recht des Anschlussnutzers zur Nutzung des Verteilernetzes einschließlich des Netzanschlusses für die Stromentnahme.
Sie regeln den Anschluss und dessen weiteren Betrieb der elektrischen Anlage(n) des Anschlussnehmers sowie die Nutzung dieses Anschlusses durch den Anschlussnutzer außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung. Dazu gehören auch Stromerzeugungsanlagen sowie die Nutzung des Anschlusses zur Einspeisung der in diesen Anlagen erzeugten elektrischen Energie.
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