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Erzeugung
Stromerzeugungsanlagen
Anlagen bis 30 kW
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Stromerzeugungsanlagen bis 30 kW
Checkliste für Anlagenbetreiber
Für den Anschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage stellen Sie uns bitte die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.
Checkliste für Anlagenbetreiber bis 30 kW [PDF, 57.76 kB]
Anmeldung
Sie wollen eine Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 30 kW anmelden? Wenden Sie sich am besten an Ihr Installations-unternehmen. Ihr Installateur weiß, was zu tun und zu beachten ist und dieser reicht die Unterlagen möglichst digital bei uns ein. So können wir das Anschlussvorhaben zügiger bearbeiten. Ihr beauftragter Installateur reicht folgende Unterlagen bei uns ein:
Anmeldung zum Netzanschluss - Anmeldung Strom [PDF, 452.71 kB]
Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen - Anmeldung [PDF, 319.17 kB]
Datenblatt für den Anschluss von Stromspeicheranlagen [PDF, 474.15 kB]
Netztechnische Stellungnahme
Auf Basis Ihrer vollständigen Anmeldung erhalten Sie von uns ein Schreiben unter anderem mit den technischen Mindestanforderungen für Anschluss und Betrieb Ihrer Stromerzeugungs-/Speicheranlage.
Einspeisemanagement
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements Einspeisemanagement, Reduzierung der Erzeugungsleistung, bei Netzengpässen gemäß Vorgaben des Netzbetreibers. nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen ab 25 kW(p) bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Sie senden uns als Anlagenbetreiber vorab die Fertigmeldung des Installateurs zu. Über die erfolgreiche Inbetriebsetzung informieren Sie uns durch Zusenden des Inbetriebsetzungsprotokolls. Bei Solarstromanlagen stellen Sie uns zusätzlich Fotos vom Anbringungsort der Module bereit.
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen bis 135 kW [PDF, 744.55 kB]
Zustimmungserklärung
Sie erhalten von uns ein Schreiben mit der Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses und eine Übersicht zu den Netzdaten, bezogen auf den Netzanschluss, an dem Ihre Anlage betrieben wird. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom.
Registrierung
Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von einem Monat nach Inbetriebsetzung anzumelden.
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren
Vergütung
Anlagenbetreiber senden zur Prüfung des Vergütungsanspruches folgende Nachweise zu:
Erklärung zur Auszahlung Einspeisevergütung [PDF, 184.71 kB]
Erklärung zur technischen Umsetzung des Wirkleistungsmanagements [PDF, 4.01 MB]
Außerdem werden die Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Solaranlagen und Speicher) oder Zulassung/Registrierungsbestätigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei KWK-Anlagen benötigt.
Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich beziehungsweise kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.
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