Auf Grundlage dieser Verordnungen und Anforderungen werden Stromerzeugungsanlagen angeschlossen.
Für das seit 01.06.2026 mögliche Modell des Energy-Sharings gemäß § 42c EnWG möchten wir Sie informieren, dass dieses Modell nur als sogenanntes „Dienstleistungs-Modell“ umgesetzt werden kann. Die Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, als zuständige Regulierungsbehörde hat diese Klarstellung am 07.07.26 mit dem Zeichen Az.: BK6-06-009 auf Ihrer Website veröffentlicht.
In dem dort näher beschriebenen Dienstleistungs-Modell liegen die Verantwortlichkeiten zur Umsetzung bei einem Dienstleister, welcher nicht der Verteilnetzbetreiber ist.
Sofern Sie sich für die Umsetzung eines Modells zum Energy-Sharing interessieren, beachten Sie bitte die Mitteilung der BNetzA (Az.: BK6-06-009) und wenden sich an einen Dienstleister unter Berücksichtigung des ggf. noch entstehenden Marktes für eben diese.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Ziel verfolgt, im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Erneuerbare Energien im Sinne des EEG sind Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Darüber hinaus soll der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.
Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.
Der Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt ist gesetzlich geregelt.
Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sind verpflichtet sich und Ihre Anlagen im Portal der Bundesnetzagentur zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Netzengpässe vermeiden - mit neuen Standards für den Datenaustausch zwischen Netz- und Anlagenbetreibern.
Für die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen gelten die allgemeinen Technischen Mindestanforderungen und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen der SachsenNetze.
Seit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 sind Netzbetreiber gemäß § 12 Abs. 2b verpflichtet, die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) jährlich zu prüfen.
Für Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gelten folgende Bedingungen der SachsenNetze:
Beachten Sie bei der Planung Ihrer Erzeugungsanlage die folgenden Punkte
Seit 01.02.2025 gibt es deutschlandweit ein Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ). Beim Anmelden der Anlage ist die ZEREZ-ID der von Ihnen geplanten/verbauten Bauteile anzugeben. Das ZEREZ-Register und weitere Informationen finden Sie hier:
Sie möchten im Rahmen Ihrer Planungen zu Errichtung und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen wissen, ob der Anschluss an das Verteilernetz in der Nähe des geplanten Anlagenstandortes aktuell möglich ist? Nutzen Sie im Leistungsbereich zwischen 0,4 und 9,5 MW unseren Onlineservice.
Wir prüfen, ob bzw. an welchem nächstmöglichen Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetz die erzeugte Leistung Ihrer Stromerzeugungsanlage voraussichtlich eingespeist werden kann. Diese Information ist tagesakuell, es ist keine Reservierung damit verbunden.
In drei Schritten zur Auskunft:
- Sie geben die Leistung der Stromerzeugungsanlage in Kilowatt ein
- Sie platzieren graphisch den geplanten Anlagenstandort in der Karte
- Sie aktivieren die Anschlussprüfung
Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf der Bearbeitung nach Eingang Ihrer Anmeldung finden Sie hier:
Sie entscheiden durch die Wahl des Messkonzeptes, ob der erzeugte Strom direkt in unser Verteilernetz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder lediglich der Überschuss (Überschusseinspeisung), der in Ihrer Kundenanlage nicht verbraucht wird.
Informieren Sie uns rechtzeitig, sofern des zu einem Wechsel des Betreibers der Stromerzeugungs-/Speicheranlage kommt. Für die Bearbeitung eines Betreiberwechsels senden Sie uns die folgende Nachweise und Informationen per E-Mail an Einspeiser@SachsenEnergie.de:
- unterzeichnete Bestätigung des bisherigen Anlagenbetreibers zum Eigentumsübergang der Erzeugungsanlage (Kaufvertrag/Übergabeprotokoll)
- Name und Anschrift des neuen Anlagenbetreibers
- Zählerstände zum Wechseltermin
- Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung
- Bei Sterbefall: Vorlage des Erbscheines beziehungsweise notarielle Bestätigung zur Erbfolge
- Ummeldung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber erfolgt nach Vorliegen der vorgenannten Nachweise und Informationen.
Nach 20 Jahren geht der Anspruch auf die feste EEG-Einspeisevergütung verloren. Die Anlagen können jedoch weiter betrieben werden. Aufgrund der geringeren Vergütung kann es lukrativ sein, die Kundenanlage umzubauen, um den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Welche Möglichkeiten sinnvoll sind, haben wir für Sie zusammengestellt.
Die rechtlichen Unsicherheiten des zurückliegenden Jahres 2025 sind für elektrische Anlagen (im Sinne Kundenanlagen), die innerhalb von einem Objekt mit einem Netzanschluss umgesetzt werden sollen, vorerst durch den Gesetzgeber aufgelöst worden. Mieterstrommodelle mit dieser Netzanschlusskonstellation können im jeweiligen Netzgebiet der SachsenNetze GmbH und SachsenNetze HS.HD GmbH umgesetzt werden.
Messkonzept
In unserem Netzgebiet ist grundsätzlich die Umsetzung des so genannten virtuellen Mieterstrommodells möglich. Dieses Modell erfordert den Einbau von intelligenten Messsystemen für alle Verbrauchsmessungen der Teilnehmenden innerhalb dieses Objektes. Dabei kann auf eine zusätzliche Messung des Netzbezuges und der Einspeisung in das Verteilernetz verzichtet werden.
Um einen einfachen und zügigen Wechsel in und aus dem Mieterstrommodell zu ermöglichen, empfehlen wir, alle Verbrauchsmessungen im Objekt auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Melden Sie einen erforderlichen Umbau der Messeinrichtungen beim Messstellenbetreiber an.
Start und Wechsel von Teilnehmenden
Der Aufbau eines Mieterstrommodells in unseren Abrechnungssystemen muss durch den Reststromlieferanten, den der Betreiber des Mieterstrommodells beauftragt, im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation angestoßen werden. Dabei fordert der Reststromlieferant die Umstellung der jeweiligen Teilnehmer- Marktlokationen auf eine sogenannte „ruhende“ - Marktlokationen.
Anmeldungen über einen anderen Weg als über den Reststromlieferanten sind ausgeschlossen.
Fragen und Anmeldung
Rückfragen zur Umsetzung und des Veranlassens des erforderlichen Zählereinbaus senden Sie an folgende Adresse: Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de.
Mitteilung der Zählerstände
Nach erfolgreichem Start Ihres Mieterstrommodells ist eine jährliche Abrechnung Ihrer Mieterstromkunden nötig. Sofern Sie die jährlichen Verbrauchswerte Ihrer Mieterstromkunden nicht selbst ablesen oder über Ihren Messstellenbetreiber übermittelt bekommen, können Sie diese bei uns als Ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber abfragen. Bitte sende Sie uns hierzu eine Anfrage per Mail an netze.zaehlerstaende.msm@SachsenEnergie.de unter Nennung Ihres Mieterstromobjektes und der Verbraucher Ihres Mieterstromobjektes.
Die rechtlichen Unsicherheiten des zurückliegenden Jahres 2025 sind für elektrische Anlagen (im Sinne Kundenanlagen), die innerhalb von einem Objekt mit einem Netzanschluss umgesetzt werden sollen, vorerst durch den Gesetzgeber aufgelöst worden. Modelle der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung – kurz gGV-Modell – mit dieser Netzanschlusskonstellation können im jeweiligen Netzgebiet der SachsenNetze GmbH und SachsenNetze HS.HD GmbH umgesetzt werden.
Im Gegensatz zum Mieterstrommodell erfolgt bei dem gGV-Modell eine Teilbelieferung durch den Modellbetreiber an die Teilnehmenden. Der Modellbetreiber nimmt somit nicht die Rolle des alleinigen Stromlieferanten für die Teilnehmenden ein. Die Teilnehmenden des gGV-Modells werden somit nach Start des gGV-Modells einerseits über ihren Reststromlieferanten beliefert und anderseits von der lokalen Erzeugungsanlage. Dies bedeutet, dass eine Kündigung des Stromliefervertrages der Teilnehmenden im Voraus bei deren Stromlieferanten nicht notwendig ist.
Messkonzept
Die Umsetzung des gGV-Modells erfordert den Einbau von intelligenten Messsystemen, kurz „iMS“. Sowohl die Verbrauchsmessungen der Teilnehmenden als auch der Erzeugungszähler müssen über iMS erfasst werden. Dies erfordert, sofern noch nicht umgerüstet, einen Einbau dieser iMS. Sofern gewünscht und angemeldet, leiten wir diesen erforderlichen Zählerwechsel ein.
Anmeldung des Modells
Anzumelden ist das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung unter Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de mit Angabe der Teilnehmernamen und des gewünschten Starttermins des Modells. Bitte beachten Sie, dass der erforderliche Einbau von intelligenten Messsystemen eine Voraussetzung des Modells ist, wie oben beschrieben. Ein Start des gGV-Modells kann erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen sowie der Prüfung durch uns als Verteilnetzbetreiber erfolgen. Die Abstimmung über den Starttermin erfolgt bilateral per Mailkommunikation mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer neuen Erzeugungsanlage davon losgelöst erfolgen muss.
Wechsel von Teilnehmenden
Sofern nach Start des gGV-Modells ein Wechsel der Teilnehmenden erfolgen soll, ist eine Mitteilung an uns mit einer Vorlaufzeit von einem Monat notwendig. Bitte senden Sie diese Mitteilung an unseren Postkorb: netze.ggv.teilnehmerwechsel@SachsenEnergie.de.
Service-Telefon
0800 0320010 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der SachsenEnergie AG
Fragen zum Netzanschluss
Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de