Auf Grundlage dieser Verordnungen und Anforderungen werden Stromerzeugungsanlagen angeschlossen.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Ziel verfolgt, im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Erneuerbare Energien im Sinne des EEG sind Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Darüber hinaus soll der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.
Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.
Der Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt ist gesetzlich geregelt.
Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sind verpflichtet sich und Ihre Anlagen im Portal der Bundesnetzagentur zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Netzengpässe vermeiden - mit neuen Standards für den Datenaustausch zwischen Netz- und Anlagenbetreibern.
Für die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen gelten die allgemeinen Technischen Mindestanforderungen und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen der SachsenNetze.
Für Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gelten folgende Bedingungen der SachsenNetze:
Beachten Sie bei der Planung Ihrer Erzeugungsanlage die folgenden Punkte
Sie möchten im Rahmen Ihrer Planungen zu Errichtung und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen wissen, ob der Anschluss an das Verteilernetz in der Nähe des geplanten Anlagenstandortes aktuell möglich ist? Nutzen Sie im Leistungsbereich zwischen 0,4 und 9,5 MW unseren Onlineservice.
Wir prüfen, ob bzw. an welchem nächstmöglichen Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetz die erzeugte Leistung Ihrer Stromerzeugungsanlage voraussichtlich eingespeist werden kann. Diese Information ist tagesakuell, es ist keine Reservierung damit verbunden.
In drei Schritten zur Auskunft:
- Sie geben die Leistung der Stromerzeugungsanlage in Kilowatt ein
- Sie platzieren graphisch den geplanten Anlagenstandort in der Karte
- Sie aktivieren die Anschlussprüfung
Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf der Bearbeitung nach Eingang Ihrer Anmeldung finden Sie hier:
Sie entscheiden durch die Wahl des Messkonzeptes, ob der erzeugte Strom direkt in unser Verteilernetz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder lediglich der Überschuss (Überschusseinspeisung), der in Ihrer Kundenanlage nicht verbraucht wird.
Bei Mieterstrommodellen soll lokal erzeugter Strom innerhalb einer Kundenanlage direkt im Gebäude oder in Nebenanlagen in unmittelbar räumlichem Zusammenhang durch den Mieter genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung des Mieterstrommodells bei uns.
Informieren Sie uns rechtzeitig, sofern des zu einem Wechsel des Betreibers der Stromerzeugungs-/Speicheranlage kommt. Für die Bearbeitung eines Betreiberwechsels senden Sie uns die folgende Nachweise und Informationen per E-Mail an Einspeiser@SachsenEnergie.de:
- unterzeichnete Bestätigung des bisherigen Anlagenbetreibers zum Eigentumsübergang der Erzeugungsanlage (Kaufvertrag/Übergabeprotokoll)
- Name und Anschrift des neuen Anlagenbetreibers
- Zählerstände zum Wechseltermin
- Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung
- Bei Sterbefall: Vorlage des Erbscheines beziehungsweise notarielle Bestätigung zur Erbfolge
- Ummeldung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber erfolgt nach Vorliegen der vorgenannten Nachweise und Informationen.
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH