Netz- und Einspeisekapazität stehen aufgrund der Herausforderungen der Energiewende sowohl im Übertragungsnetz als auch im Verteilernetz der SachsenNetze regional begrenzt zur Verfügung. Das betrifft den Zeitraum bis zum Abschluss der notwendigen und für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbaren Netzausbaumaßnahmen.
Die Regionen, in denen Einspeisekapazität begrenzt ist und Netzanschlusskapazität für Netzanschlüsse außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung nur volldynamisch und somit als flexible Entnahmeleistung bereitgestellt wird, sind in der Übersichtskarte „Netzengpässe“ dargestellt.
Die Netzengpassgebiete sind regional verschieden und in der beiliegenden Karte farblich differenziert dargestellt.
Zur Beseitigung von Netzengpässen sind Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Übertragungsnetz und im Verteilernetz erforderlich, die nach jetzigem Kenntnisstand mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Den aktuellen Stand und das avisierte Fertigstellungsdatum der Netzausbaumaßnahmen veröffentlicht SachsenNetze HS.HD GmbH regelmäßig als Netzausbauplan unter vnbdigital.de.
SachsenNetze bietet in Regionen mit begrenzt zur Verfügung stehender Netzanschlusskapazität den Anschlussnehmern eine flexible Entnahmeleistung an, um überhaupt einen Netzanschluss zu ermöglichen. Die Höhe der maximal bereitstellbaren flexiblen Entnahmeleistung wird von uns ermittelt und ist Bestandteil der Vereinbarung zum Netzanschluss gemäß den Regelungen in § 17 Abs. 2b EnWG.
In Engpasssituationen wird SachsenNetze dem Anschlussnehmer vorgeben, ab wann und auf welche Höhe die Entnahmeleistung zu begrenzen ist.
Für Anschluss und Betrieb der auf Grundlage von § 17 Abs. 2b EnWG anzuschließenden elektrischen Anlagen gelten gesonderte Technische Mindestanforderungen der SachsenNetze. Bitte beachten Sie diese Anforderungen bereits bei der Planung Ihres Vorhabens.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Anmeldungen mit Entnahmeleistung, welche in Konkurrenz bzgl. verfügbarer freier Netzkapazitäten bzw. verfügbarer Anschlusspunkte stehen, ist es erforderlich, allgemeine Regelungen für die Projekte mit realistischem Realisierungsszenario anzuwenden, auf deren Basis Netzanschlusskapazität bzw. Entnahmeleistung bereitgestellt wird.
Damit wird vermieden, dass Leistungsreserven zu Lasten derer, die keinen (vollständigen) Bezugsbedarf nachweisen können, blockiert werden. Bei der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. im Rahmen des Projetfortschritts sind vom Anschlussnehmer folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis der Flächensicherung (z. B. Grundstückskauf oder Pachtvertrag), Notarvertrag oder Angabe als Bestandsfläche
- Stand der Genehmigungsverfahren (z. B. gültiger vorhabenbezogener B-Plan, Vorhaben- und Erschließungsplan oder Ergebnis aus vereinfachtem Verfahren; (Teil)Baugenehmigung; BImsch-Genehmigung)
- Bauzeitenplan für das Gesamtobjekt
- Detaillierter Lageplan für Übergabestation oder Übergabeumspannwerk, jeweils (M 1 : 500)
- Errichtungsplanung einschließlich einpoligem Übersichtsschaltbild, Mess- und Schutzkonzept)
Für pauschal berechenbare Baukostenzuschüsse kommt das Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur gemäß Positionspapier vom November 2024 zur Anwendung. Die Höhe des Baukostenzuschusses je Netzebene entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt.
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