Netz- und Einspeisekapazität stehen aufgrund der Herausforderungen der Energiewende sowohl im Übertragungsnetz als auch im Verteilernetz der SachsenNetze regional begrenzt zur Verfügung. Das betrifft den Zeitraum bis zum Abschluss der notwendigen und für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbaren Netzausbaumaßnahmen.
Die Regionen, in denen Einspeisekapazität begrenzt ist und Netzanschlusskapazität für Netzanschlüsse außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung nur volldynamisch und somit als flexible Entnahmeleistung bereitgestellt wird, sind in der Übersichtskarte „Netzengpässe“ dargestellt.
Die Netzengpassgebiete sind regional verschieden und in der beiliegenden Karte farblich differenziert dargestellt.
Zur Beseitigung der bestehenden Netzengpässe sind Netzausbaumaßnahmen im vorgelagerten Übertragungsnetz und im Verteilernetz erforderlich, die nach jetzigem Kenntnisstand mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Den aktuellen Stand und das avisierte Fertigstellungsdatum der Netzausbaumaßnahmen veröffentlicht SachsenNetze HS.HD GmbH regelmäßig als Netzausbauplan unter vnbdigital.de.
SachsenNetze bietet in Regionen mit begrenzt zur Verfügung stehender Netzanschlusskapazität den Anschlussnehmern eine flexible Entnahmeleistung an, um überhaupt einen Netzanschluss zu ermöglichen. Die Höhe der maximal bereitstellbaren flexiblen Entnahmeleistung wird von uns ermittelt und ist Bestandteil einer Vereinbarung zum Netzanschluss gemäß den Regelungen in § 17 Abs. 2b EnWG.
In Engpasssituationen wird SachsenNetze dem Anschlussnehmer vorgeben, ab wann und auf welche Höhe die Entnahmeleistung zu begrenzen ist.
Für Anschluss und Betrieb der auf Grundlage von § 17 Abs. 2b EnWG anzuschließenden elektrischen Anlagen gelten gesonderte Technische Mindestanforderungen der SachsenNetze. Bitte beachten Sie diese Anforderungen bereits bei der Planung Ihres Vorhabens.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Anmeldungen mit Entnahmeleistung, welche in Konkurrenz bzgl. verfügbarer freier Netzkapazitäten bzw. verfügbarer Anschlusspunkte stehen, ist es erforderlich, allgemeine Regelungen für die Projekte mit realistischem Realisierungsszenario anzuwenden, auf deren Basis Netzanschlusskapazität bzw. Entnahmeleistung bereitgestellt wird.
Damit wird vermieden, dass Leistungsreserven zu Lasten derer, die keinen (vollständigen) Bezugsbedarf nachweisen können, blockiert werden. Bei der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. im Rahmen des Projetfortschritts sind vom Anschlussnehmer folgende Nachweise zu erbringen:
- E-Formulare des Netzbetreibers, Anmeldung zum Netzanschluss
- Lageplan mit Anlagenstandort
- Herleitung der Gleichzeitigkeit für die bereitzustellende Leistung
- Terminwunsch für den Netzanschluss
- Leistungshochlauf in Clustern (sofern relevant)
- Nachweis der Flächensicherung (z. B. Grundstückskauf oder Pachtvertrag), Notarvertrag oder Angabe als Bestandsfläche
- Angaben zum Stand der Genehmigungsverfahren (z. B. gültiger vorhabenbezogener B-Plan, Vorhaben- und Erschließungsplan oder Ergebnis aus vereinfachtem Verfahren; (Teil)Baugenehmigung; BImsch-Genehmigung)
- Bauzeitenplan für das Gesamtobjekt
- Detaillierter Lageplan für Übergabestation oder Übergabeumspannwerk, jeweils (M 1 : 500)
- Errichtungsplanung einschließlich einpoligem Übersichtsschaltbild, Mess- und Schutzkonzept)
Die Berechnung von Baukostenzuschüssen erfolgt grundsätzlich gemäß dem Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur gemäß Positionspapier vom November 2024 zur Anwendung. Die Höhe des Baukostenzuschusses je Netzebene entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt.
SachsenNetze bietet in Regionen mit begrenzt zur Verfügung stehender Netzanschlusskapazität eine flexible Netzanschlussvereinbarung an, um überhaupt einen Netzanschluss zu ermöglichen. Anhand der Übersichtskarte für unser Netzgebiet können Sie feststellen, ob sich Ihr Vorhaben in einem Netzengpassgebiet befindet. Flexible Entnahmeleistung steht von der Höhe und Dauer nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Das heißt, SachsenNetze wird diesen Leistungsbezug zeitweise und je nach Netzengpasssituation einschränken.
Wir bearbeiten Anmeldungen zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz die unter Berücksichtigung der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregel Mittelspannung) mittels E.1-Formular und Lageplan vorhabenkonkret eingereicht werden. Für Anmeldungen zum Anschluss an das Hochspannungsnetz reichen Sie bitte das entsprechende E.1-Formular ein. Basis sind hier die Regelungen der VDE-AR-N 4120 (Technische Anschlussregel Hochspannung).
Die Ermittlung des geeigneten Netzanschlusspunktes einschließlich der Höhe der bereitstellbaren statischen Netzanschlusskapazität und flexiblen Entnahmeleistung erfolgen auf Grundlage der Regelungen in § 17 Abs. 2b EnWG.
Anfragen bezüglich verfügbarer Netzanschlusskapazität an einem oder mehreren Netzanschlusspunkten sowie eine Benennung von Netzanschlusspunkten an denen ausreichend Netzanschlusskapazität verfügbar ist, bieten wir nicht an.
Bereits im Rahmen der Anmeldung weisen (zukünftige) Anschlussnehmer nach, welche Anschlussleistung die Einzelverbrauchsgeräte und Anlagen haben und mit welcher Gleichzeitigkeit diese am Netzanschluss wirken (im Sinne Energiebilanz mit Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors). Zur Ermittlung der Höhe der bereitstellbaren statischen Netzanschlusskapazität sowie der flexiblen Entnahmeleistung benötigen wir Informationen, in welchen Betriebsprozessen Verbrauchsgeräte und Anlagen wirksam werden. Anhand dieser Angaben wird SachsenNetze ein Netzanschlusskonzept erstellen. Gern nehmen wir bereits im Rahmen der Anmeldung im E.1-Formular Ihre Angaben bezüglich der Höhe der statischen Netzanschlusskapazität und flexibler Entnahmeleistung entgegen.
Sofern Ihre Organisationen oder Einrichtungen zu den kritischen Infrastrukturen (siehe KRITIS-Definition des Bundesressorts) zählen, weisen Sie uns diese Zuordnung bitte nach.
Sofern Sie planen, eine Stromerzeugungsanlage zu errichten und die erzeugte elektrische Energie in einem Batteriespeicher zwischenzuspeichern (Grünstromspeicher) oder den Batteriespeicher zusätzlich aus dem Verteilernetz zu beladen (Graustromspeicher), dann melden Sie bitte Stromerzeugungsanlage und Batteriespeicher (Bezug und Einspeisung) zum gleichen Zeitpunkt mittels den Formularen E.1 und E.8 an. Damit versetzen Sie uns in die Lage, Ihren Vorgang nur einmal zu bearbeiten und ein entsprechendes Netzanschlusskonzept zu unterbreiten.
Das jeweilige Berechnungsmodell der SachsenNetze GmbH bzw. der SachsenNetze HS.HD GmbH ist veröffentlicht unter: Planung und Realisierung - SachsenNetze. Die Höhe des zu zahlenden BKZ ist grundsätzlich abhängig von der Netzebene des Netzanschlusses und der Höhe der bereitzustellenden Netzanschlusskapazität bzw. der flexiblen Entnahmeleistung.
SachsenNetze bewertet Netzanschlussbegehren auf der Grundlage einheitlicher Regelungen bezüglich des realistischen Realisierungsszenarios. Es erfolgt eine Bewertung des sogenannten Reifegrades anhand von Nachweisen, die der (zukünftige) Anschlussnehmer bereitstellt.
Der Gesetzgeber hat die bauplanungsrechtliche Behandlung von Batteriespeichern im Außenbereich grundlegend neu geregelt. Die bisherige Rechtsunsicherheit wurde durch eigene Privilegierungstatbestände im § 35 Abs. 1 BauGB weitgehend beseitigt. Losgelöst davon gelten auch für diese Vorhaben die Regelungen zum Nachweis der Planungsreife gemäß vorgenannter Internetveröffentlichung.
Auf Basis der Anmeldung mit Nachweis der Planungsreife von mindestens Stufe 0 wird eine Netzanschlusskonzeption erstellt. Sie erhalten ein verbindliches Grobkostenangebot für den Netzanschluss einschließlich dessen möglicher Leistungstrasse, dokumentiert im Lageplan. Sie haben 6 Wochen ab Erstellungsdatum des Schreibens Zeit, das Grobkostenangebot zu bestätigen. Auf dieser Basis der fristgemäßen Bestätigung bearbeiten wir Ihr Vorhaben weiter.
Für Planung, Errichtung und Betrieb dieser Bezugsanlagen, deren Netzanschluss mittels einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung vereinbart wird, gilt insbesondere die Netzrichtlinie Nr. 12 - Technische Mindestanforderungen für die Umsetzung der flexiblen Netzanschlussvereinbarung. Darüber hinaus gelten die entsprechenden Technischen Mindestanforderungen der SachsenNetze GmbH.
In Netzbereichen in denen die angemeldete Netzanschlusskapazität erst auf Grundlage erfolgter Netzausbaumaßnahmen im Verteiler- bzw. auch im vorgelagerter Übertragungsnetz verfügbar ist, wird aufgrund der aktuell nur grob abschätzbaren Dauer dieser Baumaßnahmen kein Reservierungsverfahren gegenüber (zukünftigen) Anschlussnehmern angeboten. Vorhaben, für die auf Grundlage eines vom Anschlussnehmer bestätigten Grobkostenangebotes fristgemäß Planungsreife nachgewiesen wird, werden bei der Bearbeitung anderer Netzanschlussbegehren entsprechend dem Stand der jeweils erreichten Planungsreife berücksichtigt.
Den aktuellen Stand und das avisierte Fertigstellungsdatum der Netzausbaumaßnahmen können Sie dem regelmäßig veröffentlichten Netzausbauplan (vnbdigital.de) und Netzentwicklungsplan entnehmen (netzentwicklungsplan.de).
Derzeit bieten wir keine flexiblen Netzanschlussvereinbarungen in Erzeugungs- und Einspeiserichtung an.
Service-Telefon
0800 0320010 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Fragen zum Netzanschluss
Netzanschlussvorhaben@SachsenEnergie.de