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Startseite Netzanschluss Anschluss in Mittel- und Hochspannung | Strom Planung und Realisierung Häufig gestellte Fragen zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung
Häufig gestellte Fragen zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung Anwendung der flexiblen Netzanschlussvereinbarung

SachsenNetze bietet in Regionen mit begrenzt zur Verfügung stehender Netzanschlusskapazität eine flexible Netzanschlussvereinbarung an, um überhaupt einen Netzanschluss zu ermöglichen.

Neben der statischen Netzanschlusskapazität, die dem Anschlussnehmer ohne geplante Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden kann, steht die dynamische Entnahmeleistung von der Höhe und Dauer nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Das heißt, SachsenNetze wird diesen Leistungsbezug zeitweise und je nach Netzengpasssituation volldynamisch einschränken.

Mustervertrag Flexible Netzanschlussvereinbarung

Diese Vereinbarung auf Basis von § 17 Abs. 2b EnWG regelt unter anderem sowohl die Höhe der statischen Netzanschlusskapazität als auch die maximale Höhe der flexiblen Entnahmeleistung. Die flexible Netzanschlussvereinbarung enthält eine volldynamische Leistungsbegrenzung, mit der dieser Leistungsanteil jederzeit in Abhängigkeit von der Netzauslastung bis in Höhe der statischen Netzanschlusskapazität reduziert werden kann.

Die Reduzierung des dynamischen Leistungsanteils erfolgt ereignisorientiert durch SachsenNetze. Das heißt, dem Anschlussnehmer steht die Summe aus statischer Netzanschlusskapazität und dynamischer Entnahmeleistung zur Verfügung, solange es keinen Engpass im vorgelagerten Versorgungsnetz gibt.

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bitte beachten Sie, dass keine zur Mustervereinbarung abweichenden Vereinbarungen möglich sind.

SachsenNetze GmbH: Flexible Netzanschlussvereinbarung [PDF, 494.80 kB] SachsenNetze HS.HD GmbH: Flexible Netzanschlussvereinbarung [PDF, 506.74 kB]
Technische Mindestanforderungen

Für Planung, Errichtung und Betrieb von Speichern, deren Netzanschluss mittels einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung vereinbart wird, gelten insbesondere die Netzrichtlinie Nr. 12 - Technische Mindestanforderungen für die Umsetzung der flexiblen Netzanschlussvereinbarung und die Netzrichtlinie 6 - Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz.

Batteriespeicher sind gemäß Netzrichtlinie Nr. 12 dem Cluster 2a „Kurative Leistungsreduzierung – Direktsteuerung“ zugeordnet. Die technische Umsetzung der Leistungsreduzierung (Signalisierung bzw. Steuerung) erfolgt mittels Fernwirkanlage und seriellem Protokoll IEC 60870- 5-101. Für Reaktionszeit, Quittierung, Sollwertvorgabe und Datenpunktliste gelten für Batteriespeicher die Vorgaben gemäß der Netzrichtlinie Nr. 6, d. h. die Reaktionszeit beträgt 60 Sekunden, die Quittierung hat unverzüglich zu erfolgen. Eine vorherige Information bezüglich eines Aufrufes ist nicht möglich.

Darüber hinaus gelten die entsprechenden weiteren Technischen Mindestanforderungen der SachsenNetze entsprechend der Netzebene für den Netzanschluss.

Höhe der statischen Netzanschlusskapazität und dynamischen Entnahmeleistung

Die statische Netzanschlusskapazität wird nur in Höhe des Eigenbedarfs des Batteriespeichers (z. B. für Klimatisierung und Steuerung) bereitgestellt werden. Diese Angabe reicht der Anschlussnehmer zusammen mit entsprechenden Nachweisen bei der Anmeldung ein.

Die Höhe der dynamischen Entnahmeleistung wird im Rahmen der Netzanschlusspunktermittlung festgelegt und mit der Grobkosteninformation mitgeteilt. Aufgrund der konkreten Netzanschlusskonzeption unter Berücksichtigung von Netzzuständen sowie Netzschutzkonzepten kann sich für diesen Netzanschluss gegebenenfalls ein niedrigerer Wert der dynamischen Entnahmeleistung als der in der Anmeldung beantragte Wert ergeben.

Prognose für Einschränkungen der dynamischen Entnahmeleistung

Eine Prognose, wie häufig und mit welcher Dauer mit diesen Einschränkungen zu rechnen ist, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

Regelleistung

Die Erbringung des Regelleistungsproduktes FCR (Frequency Containment Reserve) ist für Batteriespeicher, für die eine flexible Netzanschlussvereinbarung abgeschlossen wurde, nicht möglich. Durch SachsenNetze kann keine Anschlussnetzbetreiber-Bescheinigung für FCR aufgrund der volldynamischen Leistungsbegrenzung gemäß flexibler Netzanschlussvereinbarung ausgestellt werden.

Die Erbringung der Regelleistungsprodukte aFRR (automatic Frequency Restoration Reserve) und mFRR (manual Frequency Restoration Reserve) ist für Batteriespeicher, für die eine flexible Netzanschlussvereinbarung abgeschlossen wurde, prinzipiell nur als positive Regelleistung möglich. SachsenNetze stellt eine ANB-Bescheinigung mit der Einschränkung der physikalisch erbringbaren negativen Regelleistung auf 0 MW und dem Hinweis auf volldynamische Leistungsbegrenzung gemäß flexibler Netzanschlussvereinbarung aus. Inwieweit das Präqualifikationsverfahren vollständig und positiv durchlaufen wird, obliegt dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.

Ein Aufruf zur Leistungsreduzierung auf Grundlage der flexibler Netzanschlussvereinbarung gemäß § 17 Abs 2b EnWG hat stets Vorrang vor einem Regelleistungsaufruf. Für die Besicherung von aFRR und mFRR des Batteriespeichers mit anderen geeigneten Erzeugungs- oder Speicheranlagen, wenn diese aufgrund eines Aufrufs gemäß flexibler Netzanschlussvereinbarung nicht erbracht werden kann, hat der Anlagenbetreiber Sorge zu tragen. Eine Entschädigung durch SachsenNetze ist gemäß AGB Netzanschluss und flexible Anschlussnutzung Strom ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass eine ANB-Bescheinigung grundsätzlich erst auf Basis einer geschlossener flexiblen Netzanschlussvereinbarung, sowie nach Inbetriebnahme des Netzanschlusses und Inbetriebnahme des Batteriespeichers ausgestellt werden kann.

Fahrplanlieferung Speicher

Für Speicher ist ein Fahrplan über Erzeugung und Bezug über den Datenaustauschprozess für Redispatch 2.0 an den VNB zu liefern (vgl. A14-Planungsdaten). Die Planungsdaten müssen dem VNB mindestens 30 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt verbindlich vorliegen.

Flexible Netzanschlussvereinbarung für Einspeiseleistung

Derzeit bieten wir keine flexiblen Netzanschlussvereinbarungen in Einspeiserichtung an. Die im Rahmen der Netzanschlusskonzeption ermittelte Einspeiseleistung steht als statische Einspeisekapazität zur Verfügung. Die Reservierung der Einspeiseleistung wird in einem Nachtrag zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung vertraglich vereinbart. Davon unabhängig sind die Vorgaben zum Redispatch 2.0 einzuhalten.

Anmeldung

SachsenNetze bearbeitet ausschließlich Anmeldungen zum Anschluss an das Hoch- bzw. Mittelspannungsnetz die unter Berücksichtigung der Anwendungsregel VDE-AR-N 4120 (Technische Anschlussregel Hochspannung) bzw. VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregel Mittelspannung) die mittels E.1-Formular und Lageplan vorhabenkonkret eingereicht werden. Im jeweiligen E.1-Formular ist der Wert PAV, B min als statische Netzanschlusskapazität (Eigenbedarfs des Batteriespeichers) anzugeben sowie entsprechende Nachweise, z. B. Datenblätter und Leistungsaufstellung mit einzureichen. Bitte beachten Sie, dass ohne die Angabe von PAV, B min und ohne vorgenannte Nachweise unsererseits keine Erarbeitung der Netzanschlusskonzeption möglich ist.

Die Ermittlung des geeigneten Netzanschlusspunktes einschließlich der Höhe der bereitstellbaren statischen Netzanschlusskapazität und dynamischen Entnahmeleistung erfolgen auf Grundlage der Regelungen in § 17 Abs. 2b EnWG.

Anfragen bezüglich verfügbarer Netzanschlusskapazität an einem oder mehreren Netzanschlusspunkten sowie eine Benennung von Netzanschlusspunkten an denen ausreichend Netzanschlusskapazität verfügbar ist, können wir aus Aufwandsgründen nicht anbieten.

Anschlusspunktermittlung, Netzanschlusskonzeption und Grobkosteninformation

Auf Basis Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein unverbindliches und tagesaktuelles Netzanschlusskonzept. Dieses beinhaltet u. a. die Höhe der statischen Netzanschlusskapazität, der dynamischen Entnahmeleistung, der maximale Einspeiseleistung, die technische Lösung für den Netzanschluss, die hierfür veranschlagten Grobkosten für den Anschluss am Verteilernetz, den zu zahlenden Baukostenzuschuss sowie Information über ggf. notwendige Netzausbaumaßnahmen.

Dieses Schreiben beschreibt die Verhältnisse zum tagesaktuellen Datum. Mit dem Versenden des Schreibens ist keine Reservierung von statischer Netzanschlusskapazität, dynamischer Entnahmeleistung sowie Einspeiseleistung für Ihren Batteriespeicher am mitgeteilten Anschlusspunkt verbunden. Zeitlich nachgelagert erfolgt durch SachsenNetze die Ermittlung von Anschlusspunkten für andere Anlagen ohne Berücksichtigung Ihres Batteriespeichers.

Zukünftige Anmeldungen anderer potenzieller Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber können dazu führen, dass der für Ihren Batteriespeicher ermittelte Anschlusspunkt in Zukunft nicht mehr technisch geeignet ist. Um dies zu verhindern, weisen Sie uns bitte bereits bei der Anmeldung die Planungsreife nach, damit wir Ihre statische Netzanschlusskapazität, dynamische Entnahmeleistung sowie Einspeiseleistung für Sie reservieren können.

Reifegradnachweise

SachsenNetze bewertet Netzanschlussanmeldungen auf der Grundlage einheitlicher Kriterien bezüglich des realistischen Realisierungsszenarios. Es erfolgt eine Bewertung des sogenannten Reifegrades Ihres Vorhabens anhand von Nachweisen, die der (zukünftige) Anschlussnehmer bereitstellt, die die Ernsthaftigkeit des Netzanschlusses auf dem jeweiligen Grundstück untersetzt.

Der Gesetzgeber hat die bauplanungsrechtliche Behandlung von Batteriespeichern im Außenbereich grundlegend neu geregelt. Die bisherige Rechtsunsicherheit wurde durch eigene Privilegierungstatbestände im § 35 Abs. 1 BauGB weitgehend beseitigt. Losgelöst davon gelten auch für diese Vorhaben die Regelungen zum Nachweis der Planungsreife von SachsenNetze.

Sowohl für Grünstromspeicher als auch für Graustrom- und Stand-Alone-Speicher größer 30 kW kommen unsere Anforderungen zum Nachweis der Planungsreife und die Reservierungsfristen für die Einspeiseleistung entsprechend der Vorgaben für EEG-Anlagen zur Anwendung.

Nachweise zum Erreichen der nächst höheren Stufe der Planungsreife reicht der Anschlussnehmer fristgemäß bei SachsenNetze ein. Sie erhalten eine Bestätigung, sofern sie die nächst höhere Stufe erreicht haben. Liegen SachsenNetze diese Nachweise unvollständig oder nicht fristgemäß vor, wird der Anschlusspunkt anderen potenziellen Anschlussnehmern zur Verfügung gestellt. Ihr Anspruch auf diesen Anschlusspunkt erlischt damit.

Stromerzeugungsanlagen mit Mittelspannungsanschluss Stromerzeugungsanlagen mit Hochspannungsanschluss
Kombination aus Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher

Sofern Sie planen, eine Stromerzeugungsanlage zu errichten und die erzeugte elektrische Energie in einem Batteriespeicher zwischenzuspeichern (Grünstromspeicher) oder den Batteriespeicher zusätzlich aus dem Verteilernetz zu beladen (Graustromspeicher), dann melden Sie bitte Stromerzeugungsanlage und Batteriespeicher (Bezug und Einspeisung) zum gleichen Zeitpunkt mittels den Formularen E.1 und E.8 an. Damit versetzen Sie uns in die Lage, Ihren Vorgang nur einmal zu bearbeiten und ein entsprechendes Netzanschlusskonzept zu unterbreiten.

Ermittlung des zu zahlenden Baukostenzuschusses (BKZ)

Die Höhe des zu zahlenden BKZ ist grundsätzlich abhängig von der Netzebene des Netzanschlusses und der Höhe der bereitzustellenden statischen Netzanschlusskapazität beziehungsweise der dynamischen Entnahmeleistung. Grundlage ist das Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur. Für die Bereitstellung von dynamischer Entnahmeleistung wird ein reduzierter Baukostenzuschuss erhoben. Bei einer späteren Wandlung in statische Netzanschlusskapazität gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Rahmenbedingungen für die Ermittlung des Baukostenzuschusses. Bereits für die Bereitstellung dynamischer Entnahmeleistung gezahlte Baukostenzuschüsse werden entsprechend berücksichtigt.

Zum jahresbezogenen Berechnungsmodell
Reservierung von Netzanschlusskapazität nach Netzausbau

In Netzbereichen, in denen die angemeldete Netzanschlusskapazität erst auf Grundlage erfolgter Netzausbaumaßnahmen im Verteiler- beziehungsweise auch im vorgelagerter Übertragungsnetz verfügbar ist, wird aufgrund der aktuell nur grob abschätzbaren Dauer dieser Baumaßnahmen kein Reservierungsverfahren gegenüber (zukünftigen) Anschlussnehmern angeboten.

Zeitliche Perspektive des Netzausbaus

Den aktuellen Stand und das avisierte Fertigstellungsdatum der Netzausbaumaßnahmen können Sie dem regelmäßig veröffentlichten Netzausbauplan (vnbdigital.de) und Netzentwicklungsplan entnehmen (netzentwicklungsplan.de).

Die Netzausbaumaßnahmen werden sich über mehrere Jahre erstrecken. Ihr Abschluss ist von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Dazu zählen insbesondere die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen, die Verfügbarkeit personeller und materieller Ressourcen sowie die geltenden technischen und regulatorischen Vorgaben. Der Fortschritt der Maßnahmen ist darüber hinaus maßgeblich von der termingerechten Planung und Umsetzung der erforderlichen Aktivitäten durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz abhängig.

Häufig gestellte Fragen zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung für Batteriespeicher Anwendung der flexiblen Netzanschlussvereinbarung

SachsenNetze bietet in Regionen mit begrenzt zur Verfügung stehender Netzanschlusskapazität eine flexible Netzanschlussvereinbarung an, um überhaupt einen Netzanschluss zu ermöglichen. Neben der statischen Netzanschlusskapazität, die dem Anschlussnehmer ohne geplante Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden kann, steht die dynamische Entnahmeleistung von der Höhe und Dauer nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Das heißt, SachsenNetze wird diesen Leistungsbezug zeitweise und je nach Netzengpasssituation volldynamisch einschränken.

Mustervertrag Flexible Netzanschlussvereinbarung

Der Mustervertrag auf Basis von § 17 Abs. 2b EnWG regelt unter anderem sowohl die Höhe der statischen Netzanschlusskapazität als auch die maximale Höhe der flexiblen Entnahmeleistung. Die flexible Netzanschlussvereinbarung enthält eine volldynamische Leistungsbegrenzung, mit der dieser Leistungsanteil jederzeit in Abhängigkeit von der Netzauslastung bis in Höhe der statischen Netzanschlusskapazität reduziert werden kann.

Die Reduzierung des dynamischen Leistungsanteils erfolgt ereignisorientiert durch SachsenNetze. Das heißt, dem Anschlussnehmer steht die Summe aus statischer Netzanschlusskapazität und dynamischer Entnahmeleistung zur Verfügung, solange es keinen Engpass im vorgelagerten Versorgungsnetz gibt. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass keine zur Mustervereinbarung abweichenden Vereinbarungen möglich sind.

SachsenNetze GmbH: Flexible Netzanschlussvereinbarung [PDF, 494.80 kB] SachsenNetze HS.HD GmbH: Flexible Netzanschlussvereinbarung [PDF, 506.74 kB]
Technische Mindestanforderungen

Für Planung, Errichtung und Betrieb von Speichern, deren Netzanschluss mittels einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung vereinbart wird, gelten insbesondere die Netzrichtlinie Nr. 12 - Technische Mindestanforderungen für die Umsetzung der flexiblen Netzanschlussvereinbarung und die Netzrichtlinie 6 - Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz.

Batteriespeicher sind gemäß Netzrichtlinie Nr. 12 dem Cluster 2a „Kurative Leistungsreduzierung – Direktsteuerung“ zugeordnet. Die technische Umsetzung der Leistungsreduzierung (Signalisierung bzw. Steuerung) erfolgt mittels Fernwirkanlage und seriellem Protokoll IEC 60870- 5-101.

Für Reaktionszeit, Quittierung, Sollwertvorgabe und Datenpunktliste gelten für Batteriespeicher die Vorgaben gemäß der Netzrichtlinie Nr. 6, d. h. die Reaktionszeit beträgt 60 Sekunden, die Quittierung hat unverzüglich zu erfolgen. Eine vorherige Information bezüglich eines Aufrufes ist nicht möglich.

Darüber hinaus gelten die entsprechenden weiteren Technischen Mindestanforderungen der SachsenNetze entsprechend der Netzebene für den Netzanschluss.

Höhe der statischen Netzanschlusskapazität und dynamischen Entnahmeleistung

Die statische Netzanschlusskapazität wird nur in Höhe des Eigenbedarfs des Batteriespeichers (z. B. für Klimatisierung und Steuerung) bereitgestellt werden. Diese Angabe reicht der Anschlussnehmer zusammen mit entsprechenden Nachweisen bei der Anmeldung ein.

Die Höhe der dynamischen Entnahmeleistung wird im Rahmen der Netzanschlusspunktermittlung festgelegt und mit der Grobkosteninformation mitgeteilt. Aufgrund der konkreten Netzanschlusskonzeption unter Berücksichtigung von Netzzuständen sowie Netzschutzkonzepten kann sich für diesen Netzanschluss gegebenenfalls ein niedrigerer Wert der dynamischen Entnahmeleistung als der in der Anmeldung beantragte Wert ergeben.

Prognose für Einschränkungen der dynamischen Entnahmeleistung

Eine Prognose zur Häufigkeit und Dauer diesen Einschränkungen ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

Regelleistung

Die Erbringung des Regelleistungsproduktes FCR (Frequency Containmeint Reserve) ist für Batteriespeicher, für die eine flexible Netzanschlussvereinbarung abgeschlossen wurde, nicht möglich. Durch SachsenNetze kann keine Anschlussnetzbetreiber-Bescheinigung für FCR aufgrund der volldynamischen Leistungsbegrenzung gemäß flexibler Netzanschlussvereinbarung ausgestellt werden.

Die Erbringung der Regelleistungsprodukte aFRR (automatic Frequency Restoration Reserve) und mFRR (manual Frequency Restoration Reserve) ist für Batteriespeicher, für die eine flexible Netzanschlussvereinbarung abgeschlossen wurde, prinzipiell nur als positive Regelleistung möglich. SachsenNetze stellt eine ANB-Bescheinigung mit der Einschränkung der physikalisch erbringbaren negativen Regelleistung auf 0 MW und dem Hinweis auf volldynamische Leistungsbegrenzung gemäß flexibler Netzanschlussvereinbarung aus. Inwieweit das Präqualifikationsverfahren vollständig und positiv durchlaufen wird, obliegt dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.

Ein Aufruf zur Leistungsreduzierung auf Grundlage der flexibler Netzanschlussvereinbarung gemäß § 17 Abs 2b EnWG hat stets Vorrang vor einem Regelleistungsaufruf. Für die Besicherung von aFRR und mFRR des Batteriespeichers mit anderen geeigneten Erzeugungs- oder Speicheranlagen, wenn diese aufgrund eines Aufrufs gemäß flexibler Netzanschlussvereinbarung nicht erbracht werden kann, hat der Anlagenbetreiber Sorge zu tragen. Eine Entschädigung durch SachsenNetze ist gemäß AGB Netzanschluss und flexible Anschlussnutzung Strom ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass eine ANB-Bescheinigung grundsätzlich erst auf Basis einer geschlossener flexiblen Netzanschlussvereinbarung, sowie nach Inbetriebnahme des Netzanschlusses und Inbetriebnahme des Batteriespeichers ausgestellt werden kann.

Fahrplanlieferung Speicher

Für Speicher ist ein Fahrplan über Erzeugung und Bezug über den Datenaustauschprozess für Redispatch 2.0 an den VNB zu liefern (vgl. A14-Planungsdaten). Die Planungsdaten müssen dem VNB mindestens 30 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt verbindlich vorliegen.

Flexible Netzanschlussvereinbarung für Einspeiseleistung

Derzeit bieten wir keine flexiblen Netzanschlussvereinbarungen in Einspeiserichtung an. Die im Rahmen der Netzanschlusskonzeption ermittelte Einspeiseleistung steht als statische Einspeisekapazität zur Verfügung. Die Reservierung der Einspeiseleistung wird in einem Nachtrag zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung vertraglich vereinbart. Davon unabhängig sind die Vorgaben zum Redispatch 2.0 einzuhalten.

Anmeldung

SachsenNetze bearbeitet ausschließlich Anmeldungen zum Anschluss an das Hoch- beziehungsweise Mittelspannungsnetz die unter Berücksichtigung der Anwendungsregel VDE-AR-N 4120 (Technische Anschlussregel Hochspannung) bzw. VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregel Mittelspannung) die mittels E.1-Formular und Lageplan vorhabenkonkret eingereicht werden.

Im jeweiligen E.1-Formular ist der Wert PAV, B min als statische Netzanschlusskapazität (Eigenbedarfs des Batteriespeichers) anzugeben sowie entsprechende Nachweise, z. B. Datenblätter und Leistungsaufstellung mit einzureichen. Bitte beachten Sie, dass ohne die Angabe von PAV, B min und ohne vorgenannte Nachweise unsererseits keine Erarbeitung der Netzanschlusskonzeption möglich ist.

Die Ermittlung des geeigneten Netzanschlusspunktes einschließlich der Höhe der bereitstellbaren statischen Netzanschlusskapazität und dynamischen Entnahmeleistung erfolgen auf Grundlage der Regelungen in § 17 Abs. 2b EnWG.

Anfragen bezüglich verfügbarer Netzanschlusskapazität an einem oder mehreren Netzanschlusspunkten sowie eine Benennung von Netzanschlusspunkten an denen ausreichend Netzanschlusskapazität verfügbar ist, können wir aus Aufwandsgründen nicht anbieten.

Anschlusspunktermittlung, Netzanschlusskonzeption und Grobkosteninformation

Auf Basis Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein unverbindliches und tagesaktuelles Netzanschlusskonzept. Dieses beinhaltet unter anderem die Höhe der statischen Netzanschlusskapazität, der dynamischen Entnahmeleistung, der maximale Einspeiseleistung, die technische Lösung für den Netzanschluss, die hierfür veranschlagten Grobkosten für den Anschluss am Verteilernetz, den zu zahlenden Baukostenzuschuss sowie Information über gegebenenfalls notwendige Netzausbaumaßnahmen.

Dieses Schreiben beschreibt die Verhältnisse zum tagesaktuellen Datum. Mit dem Versenden des Schreibens ist keine Reservierung von statischer Netzanschlusskapazität, dynamischer Entnahmeleistung sowie Einspeiseleistung für Ihren Batteriespeicher am mitgeteilten Anschlusspunkt verbunden. Zeitlich nachgelagert erfolgt durch SachsenNetze die Ermittlung von Anschlusspunkten für andere Anlagen ohne Berücksichtigung Ihres Batteriespeichers.

Zukünftige Anmeldungen anderer potenzieller Anschlussnehmer beziehungsweise Anlagenbetreiber können dazu führen, dass der für Ihren Batteriespeicher ermittelte Anschlusspunkt in Zukunft nicht mehr technisch geeignet ist. Um dies zu verhindern, weisen Sie uns bitte bereits bei der Anmeldung die Planungsreife nach, damit wir Ihre statische Netzanschlusskapazität, dynamische Entnahmeleistung sowie Einspeiseleistung für Sie reservieren können.

Ein Unternehmen der SachsenEnergie
SachsenNetze GmbH - SachsenNetze HS.HD GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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Service-Telefon
0800 0320010 (kostenfrei)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272

Entstördienst (24/7)

Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884

* im Auftrag der SachsenEnergie AG

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Fragen zum Netzanschluss
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