SachsenNetze HS.HD GmbH (Ostsachsen)
Zum 30. Juni 2007 trat die Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie in Kraft. Diese Verordnung regelt die Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 MW an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV.
gemäß § 23c Absatz 1 Nr. 4 EnWG:
gemäß § 23c Absatz 1 Nr. 8 EnWG:
Aufgrund des Fehlens einer einheitlichen Datendefinition für Entnahmestellen sind die aufgeführten Werte vorläufig und können sich gegebenenfalls ändern.
Die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurde durch die SachsenNetze HS.HD GmbH an die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Für alle weiteren Messeinrichtungen verbleibt die Grundzuständigkeit bei der SachsenNetze HS.HD GmbH.
derzeit keine Angaben
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- Hochspannung: in Arbeit
- Mittelspannung: in Arbeit
- Niederspannung: in Arbeit
- Hochspannung: in Arbeit
- Mittelspannung: in Arbeit
- Niederspannung: in Arbeit
2.086
Service-Telefon: 0800 0320010
Derzeit gibt es im Netzgebiet keine Netzengpässe.
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* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
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