Seit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 sind Netzbetreiber gemäß § 12 Abs. 2b verpflichtet, die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) jährlich zu prüfen. Die Prüfungen der Wirk- und Blindleistung erfolgen entsprechend der offiziellen Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck nach § 12 Abs. 2 d EnWG. Für die im Rahmen der Tests durchgeführten Abregelmaßnahmen erhalten Anlagenbetreiber keine Entschädigungszahlung. Die Wirkleistungstests unterscheiden sich nach der eingesetzten Fernwirktechnik.
- Protokollbasiert & Skalar-Technik (in der Regel Anlagen > 100 kW): Einzelanlagentest
- Funkrundsteuer-Technik (in der Regel Anlagen < 100 kW): Gruppentest
Einzelanlagentests werden je nach Kapazitäten, Netzsituation, Primärdargebot und Marktsituation durchgeführt. Eine Ankündigung erfolgt im Regelfall nicht. Abregeldauer: circa 30 min
Gruppentests, Termine werden auf dieser Seite bekannt gegeben. Diese sind jedoch nicht verbindlich, da die Prüfung durch den vorgelagerten Netzbetreiber je nach Netzsituation kurzfristig zeitlich verlagert oder vollständig verschoben werden kann. Abregeldauer: circa 45 min
Durchführung und Ergebnis
Die Wirkleistung wird im Regelfall auf 0 % abgesenkt. Eine Information zum Ergebnis des Steuerbarkeitschecks erfolgt durch den Netzbetreiber nur bei negativem Ergebnis.
Vorgehensweise bei negativem Prüfergebnis:
- Der Anlagenbetreiber prüft, ob die Steuersignale in dem besagten Zeitraum empfangen wurden und die Anlage korrekt reagiert hat. Um Ursachen zu klären, werden dem Anlagenbetreiber anlageninterne Regelungstests empfohlen.
- Die Störungsbeseitigung der Anlage veranlasst der Anlagenbetreiber unverzüglich.
- Der Anlagenbetreiber informiert über die erfolgreiche Störungsbeseitigung per E-Mail an die im Anschreiben aufgeführte Adresse.
- Der Netzbetreiber führt einen Nachtest durch, in der Regel Anlagen für Anlagen ab 100 kW.
- Der Netzbetreiber ist gemäß § 52 EEG berechtigt, Strafzahlungen gegenüber dem Anlagenbetreiber zu verlangen.
Da die Steuerbarkeit der Anlagen wesentlich für die Systemstabilität in den Übertragungs- und Verteilernetzen ist, werden die Ergebnisse des Steuerbarkeitschecks durch die Übertragungsnetzbetreiber für ganz Deutschland ausgewertet und der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Bericht der Übertragungsnetzbetreiber und entscheidet über weiteren Handlungsbedarf.
| Unternehmen | SachsenNetze HS.HD GmbH |
SachsenNetze GmbH |
|---|---|---|
| Prüftag | in Planung für Ende Juni | in Planung für Ende Juni |
| Sollwert | 0 % | 0 % |
| Prüfdauer | bis 45 min | bis 45 min |
| Status | - | - |
| Ergebnis | - | - |
Service-Telefon
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Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Fragen zum Netzanschluss
0351 5630-27272
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
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