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Steuerbarkeitscheck

Seit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 sind Netzbetreiber gemäß § 12 Abs. 2b verpflichtet, die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) jährlich zu prüfen. Die Prüfungen der Wirk- und Blindleistung erfolgen entsprechend der offiziellen Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck nach § 12 Abs. 2 d EnWG. Für die im Rahmen der Tests durchgeführten Abregelmaßnahmen erhalten Anlagenbetreiber keine Entschädigungszahlung. Die Wirkleistungstests unterscheiden sich nach der eingesetzten Fernwirktechnik.

  • Protokollbasiert & Skalar-Technik (in der Regel Anlagen > 100 kW): Einzelanlagentest  
  • Funkrundsteuer-Technik (in der Regel Anlagen < 100 kW): Gruppentest

Einzelanlagentests werden je nach Kapazitäten, Netzsituation, Primärdargebot und Marktsituation durchgeführt. Eine Ankündigung erfolgt im Regelfall nicht. Abregeldauer: circa 30 min

Gruppentests, Termine werden auf dieser Seite bekannt gegeben. Diese sind jedoch nicht verbindlich, da die Prüfung durch den vorgelagerten Netzbetreiber je nach Netzsituation kurzfristig zeitlich verlagert oder vollständig verschoben werden kann. Abregeldauer: circa 45 min

Durchführung und Ergebnis

Die Wirkleistung wird im Regelfall auf 0 % abgesenkt. Eine Information zum Ergebnis des Steuerbarkeitschecks erfolgt durch den Netzbetreiber nur bei negativem Ergebnis.

Vorgehensweise bei negativem Prüfergebnis:

  • Der Anlagenbetreiber prüft, ob die Steuersignale in dem besagten Zeitraum empfangen wurden und die Anlage korrekt reagiert hat. Um Ursachen zu klären, werden dem Anlagenbetreiber anlageninterne Regelungstests empfohlen.
  • Die Störungsbeseitigung der Anlage veranlasst der Anlagenbetreiber unverzüglich.
  • Der Anlagenbetreiber informiert über die erfolgreiche Störungsbeseitigung per E-Mail an die im Anschreiben aufgeführte Adresse.
  • Der Netzbetreiber führt einen Nachtest durch, in der Regel Anlagen für Anlagen ab 100 kW.
  • Der Netzbetreiber ist gemäß § 52 EEG berechtigt, Strafzahlungen gegenüber dem Anlagenbetreiber zu verlangen.

Da die Steuerbarkeit der Anlagen wesentlich für die Systemstabilität in den Übertragungs- und Verteilernetzen ist, werden die Ergebnisse des Steuerbarkeitschecks durch die Übertragungs­netz­betreiber für ganz Deutschland ausgewertet und der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Bericht der Übertragungsnetzbetreiber und entscheidet über weiteren Handlungsbedarf.

Weiterführende Links Leitlinien Steuerbarkeitscheck nach § 12 Abs. 2 d EnWG (netztransparenz.de) Bundesnetzagentur - Steuerbarkeit von Anlagen (bundesnetzagentur.de) Gruppentest 2026
Unternehmen SachsenNetze
HS.HD GmbH
SachsenNetze
GmbH
Prüftag in Planung für Ende Juni in Planung für Ende Juni
Sollwert 0 % 0 %
Prüfdauer bis 45 min bis 45 min
Status - -
Ergebnis - -
Steuerbarkeitscheck@SachsenEnergie.de
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