In 4 Schritten zum Netzanschluss Ihrer Stromerzeugungsanlage: Wir unterstützen Sie auf dem Weg von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Ziel verfolgt, im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Erneuerbare Energien im Sinne des EEG sind Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Darüber hinaus soll der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.
Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.
Sie können entscheiden, ob der erzeugte Strom direkt in unser Verteilernetz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder lediglich der Überschuss (Überschusseinspeisung), der in Ihrer Kundenanlage nicht verbraucht wird.
Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf der Bearbeitung finden Sie hier:
Für die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen gelten die allgemeinen Technischen Mindestanforderungen und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen der SachsenNetze.
Steckerfertige Solarstromanlagen, auch Mini-PV- oder Balkonanlagen genannt, bieten die Möglichkeit, einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wollen Sie sich zu dem Thema informieren? Auf der Website des VDE/FNN sind alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Sie besitzen bereits eine steckerfertige Solarstromanlage? Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 VA je Anschlussnutzeranlage, bieten wir ein vereinfachtes Anmeldeverfahren an.
Um den Prozess des Anschlusses der Stromerzeugungs-/Speicheranlage sowie die Prüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen einschließlich der Vergütungsvoraussetzungen reibungslos zu gestalten, stellen Sie uns bitte vollständig und zeitnah die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.
Bei Stromerzeugungsanlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage geeignet ist.
Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Reservierung der Einspeiseleistung beauftragen.
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein:
Stromspeicheranlage
Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.
Mittelspannungsnetz
Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW bzw. im Mittelspannungsnetz, erfolgt die Bearbeitung des Netzanschlussvorhabens gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110. In der nachfolgenden Checkliste haben wir die wesentlichen Schritte, Dokumente und Formulare, die sowohl für den Netzanschlussprozess als auch die Prüfung Ihres Vergütungsanspruches notwendig, sind für Sie zusammengestellt.
Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8, sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:
Folgende Angaben erhalten Sie vorhabenkonkret von uns:
Hochspannungsnetz
Für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Hochspannungsnetz gemäß der VDE-AR-N 4120 sind entsprechend die Formulare E.1 und E.6 sowie die Deckblätter der Formulare E.11 und E.12 einzureichen:
Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz.
Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:
- Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes
- Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses
- Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten
- Ansprechpartner der SachsenNetze für die weitere Zusammenarbeit
Um unsere Verknüpfungspunktermittlung nachvollziehen zu können, stellen wir Ihnen die für die Netzberechnung relevanten Daten zur Verfügung.
Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe, veranlassen.
Die SachsenNetze bieten Ihnen einen Netzanschlussvertrag mit Nachtrag an, in welchem Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Erzeugungsanlage/den Speichers dokumentiert werden.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach §9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis ≤ 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Möchten Sie am Zähler ausgekoppelte Impulse für die Umsetzung der Anforderungen aus § 9 EEG für Ihre Stromerzeugungsanlage im Leistungsbereich ab 100 kW nutzen? Wir nehmen Ihren Auftrag gern entgegen.
Gleichzeitig bestellen Sie bitte mit beiliegendem Formular bei unserem Dienstleister DIGImeto GmbH & Co. KG die Lieferung der technischen Einrichtung (Skalar).
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW reichen Sie bitte 8 Wochen vor Baubeginn das Anlagenzertifikat E.15 bzw. E.13 entsprechend des Anmeldeverfahrens der jeweiligen Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 bei uns ein:
Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab die Fertigmeldung des Installationsunternehmens und das "Datenblatt Stromerzeugungsanlagen - Fertigmeldung" zu.
Mittelspannungsnetz
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.5 und E.10 bereitzustellen.
Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:
Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage ab 135 kW oder Speicher, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte bzw. unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.
Hochspannungsnetz
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4120 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.8 und E.9 bereitzustellen.
Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:
Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage ab 135 kW oder Speicher, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte bzw. unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.
0800 0320030 (kostenfrei)
7:00 - 19:00 Uhr
7:00 - 19:00 Uhr
7:00 - 19:00 Uhr
7:00 - 19:00 Uhr
7:00 - 19:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr
0800 0320010
(kostenfreie Rufnummer)
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Gas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Wasser*: 0351 50178883
Fernwärme*: 0351 50178884
* im Auftrag der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH