Rechtsgrundlagen für die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Die SachsenNetze bietet Ihnen einen Nachtrag zum Netzanschlussvertrag an, in welchem Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Erzeugungsanlage/den Speicher dokumentiert werden.
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Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
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